KCI등재
법률회피
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2011
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KDC
365
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KCI등재
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학술저널
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157-194(38쪽)
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법률회피란 하나의 행위에 대해 적용할 수 있는 법규가 있음에도 그 행위를 법적용으로부터 부당하게 배제시키려는 시도를 말한다. 일반 사법영역에서 법률회피현상은 원칙적으로 대부분 법률과 법률행위의 해석에 의해서 해결될 수밖에 없을 것이다. 다만, 법률과 법률행위의 해석은 모든 법 영역에서 동일한 방법론으로 일관되게 관철될 수 없다. 왜냐하면 유추해석이 충분히 허용되는 영역에서는 해석에 의하여 만족한 결과를 얻을 수 있겠지만 그렇지 않은 영역에서는 해석의 한계와 동시에 법률의 흠결이라는 문제점에 직면할 수밖에 없기 때문이다. 법률은 시간과 공간의 제약을 받을 수밖에 없으며 이러한 제약을 입법자의 입법의도나 목적을 고려하고 법률회피가 발생한 시점의 객관적 법의 취지를 살려 최대한 현실을 법에 포섭시키더라도 타당한 결론을 얻을 수 없는 상황이 존재하는 것이다. 이러한 문제점들을 반영한 현상이 법률회피에 대한 새로운 인식과 함께 여기서 얻어진 요건들을 입법에 반영하는 흐름이라고 할 것이다.
더보기Gesetzesumgehung ist der Versuch, einen Tatbestand von der Anwendung eines auf ihn anwendbaren Rechtssatzes unstatthafterweise auszuschließen.
Seit der Erlörterung dieser Frage können drei Ansichten über den Charakter der Gesetzesumgehung, d.ß das Verständnis der Gesetzesumgehung als Scheingeschäft, als ein Problem der Gesetesauslegung, als selfständiges Rechtsinstitut unterschieden werden.
Das Reichgericht hatte Rechtsgeschäft, die unter dem Gesichtspunkt der Umgehung hätten geprüft werden müssen, als simulierte Geschäfte behandelt.
Aber diese Ansicht hat es auf Kritik aufgegeben, die darauf hinwiesen, daß man das geschäft so, wie man es abschließe, tatsächlich wolle und auch die unbequemen Flogen um des wirtschaftllichen Erfolges in Kauf nehme. Denn nur auf diese Weise könne man den verbotennen Erfolg errechein.
Nach der Lösung, Umgehungsgeschäft als Scheingschäft zu behandeln, wurde schlagen die Ansicht, eine Art ausdehnender Anwendung von Vervotsgesetzen auf solche Handlungen vor, die zwar direct dem Verbote nicht widerstreiten, die aber zu dessen Umgehung dienen. Aber die Ansicht dachte nicht an die extensive Interpretation, sondern befürwortete ein slbständiges Rechtsinstitut Gesetzesumgehung, mit dessen Hilfe die beschriebenen Rechtsgeschäfte für nichtig erklärt werden sollten.
Bei den Versuchen, die Umgehung des Gesetzes von den zulässigen Rechtsgeschäften ahzugrenzen, stand von Anfang an der sogensnnte Umgehungsvorsatz im Vordergrund der Erörterungen. Wenn dieses Merkmal vorliegt, dann sollen die Rechtsnachfolgen der Umgehung(Nichtigkeit oder Einordnung des Geschäfts unter die gesetzlichen Folgen kraft des Satzes von der Gleichstellung) eintreten, wärend das gleiche Rechtsgeschäft bei unvorsätzlich handelnden Parteien zulässig sein soll.
Aber die Begründung für die Ablehung dieses Merkmales ird häufig in den Schwierigkeiten gesehen, den Vorsatz der Parteien nachzuweisen.
Ihr Verhältnis zum Rechtsmißbrauch wird stärk erörtert. Der Begriff des Mißbrauchs worden besonders durch die Formulierung des §5 der Reichsabgaben-ordnung(1919) hervorgehoben.
Im Steuerrecht lassen sich in drei Merkmal über das Verständnis des Mißbrauches im Zusammenhang mit der Gesetzesumgehung unterschneiden. Das ist Ungewönlichkeit, Umgehungszweck, wirtschaftliche Unzulässigkeit.
Jedoch kann die Ungewönlichleit, Umgehungszweck, wirtschaftliche Unzulässigkeit nicht das entscheidende Kriterium für das Verliegen einer Umgehung sein. Denn diese Merkmals sind wenig faßbar und ein Problem der Auslegung des Rechtsgeschäfts und haben die Schwierigkeit des Beweis.
Der Schwerpunkt der auseinandersetzung lag auf der Frage, ob Gesetzesumgehung als selbständiges Rechtsinstitut anzusehen sei oder ob es sich lediglich um eine Frage der Auslegung oder Analogie handele. Bis 1960er Jare waren die Meinungen zu dieser Frage geteilt, die wohl noch überwiegende Meinung gig von einem selbständigen Rechtsinstitut der Gestzesumgehung aus. Aber den Anstoß zu einer Wandlung des Meinungsstandes gab die 1962 erschienene Dissertation „ Die Gesetzesumgeung„ von Teichmann. Teichmann legte anhand mehrerer Beispiele dar, wie bisher unter dem Aspekt der Gestzesumgehung diskutierte Fragen mit dem Mittel der Gestzesanalogie gelöst werden könnten.
Manche Umgehungsfälle können mit Auslegung oder analoger Anwendung des umgangenen Gestzes werden gelösten. Umgehungsfälle sind Ausnamefälle, die sich weder mit Auslegung noch mit anderen Rechtsinstituten befriegend lösen lassen.
In Umgeungsfälle gibt es keine einheitliche Lösung. Dnnoch ist Gesetzesumgehung als Rechtsbegriff nicht überflüssig. Gesetzesumgehung im materiellen Sachreht u
분석정보
연월일 | 이력구분 | 이력상세 | 등재구분 |
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2028 | 평가예정 | 재인증평가 신청대상 (재인증) | |
2022-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (재인증) | KCI등재 |
2019-04-22 | 학회명변경 | 영문명 : The Association For Korean Law Of Property -> THE KOREAN SOCIETY OF PROPERTY LAW | KCI등재 |
2019-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (계속평가) | KCI등재 |
2016-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (계속평가) | KCI등재 |
2012-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (등재유지) | KCI등재 |
2009-01-01 | 평가 | 등재학술지 선정 (등재후보2차) | KCI등재 |
2008-01-01 | 평가 | 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) | KCI후보 |
2007-01-01 | 평가 | 등재후보학술지 유지 (등재후보2차) | KCI후보 |
2006-01-01 | 평가 | 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) | KCI후보 |
2005-10-14 | 학술지명변경 | 외국어명 : 미등록 -> THE JOURNAL OF PROPERTY LAW | KCI후보 |
2004-07-01 | 평가 | 등재후보학술지 선정 (신규평가) | KCI후보 |
기준연도 | WOS-KCI 통합IF(2년) | KCIF(2년) | KCIF(3년) |
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2016 | 0.89 | 0.89 | 0.74 |
KCIF(4년) | KCIF(5년) | 중심성지수(3년) | 즉시성지수 |
0.72 | 0.71 | 0.86 | 0.22 |
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