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법학의 과학성 = Die Wissenschaftlichkeit der Jurisprudenz
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2013
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273-299(27쪽)
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Die Frage, ob die Jurisprudenz uberhaupt eine Wissenschaft oder nur eine Technik im Umgang mit Texten, ist schon fruh von Juristen selbst gestellt worden. In der antiken und mittelalterlichen Welt ist sie verneint worden. In der neuzeitlichen Wissenschaftsordnung ist die Frage von den humanistischen Juristen gejaht worden. Davon ruhrt die unterschiedliche Bezeichnung der Disziplin einerseits als Jurisprudenz (iurisprudentia) und andererseits als Rechtswissenschaft (iurisscientia) her. Bei der Frage nach der Wissenschaftlichkeit geht es darum, daß die Jurisprudenzan der Rationalit?t und deren besonderen Erkenntnismethoden teilnehmen kann. Vor der Antwort auf die Frage, ob Jurisprudenz eine Wissenschaft ist, ist daher die Frage gestellt worden: Was ist eine Wissenschaft, was charakterisiert ihre Erkenntnismethoden? Es besteht Meinungsverschiedenheiten uber den Wissenschaftsbegriff. Aber kann man als ein kleinster Nenner zwei Voraussetzungen nennen: Die Aussagen mussen begrundet sein, und die Begrundung muß nachprufbar sein. Bei der Wissenschaftlichkeit der Jurisprudenz geht es darum, ob sie die Exatheit der Uberprubarkeit ausfullen kann. Aberdie Anspruche wissenschaftliche Exatheit sind je nach Disziplin sehr verschieden. Sie ist in den naturwissenschaften eine andere als in der Jurisprudenz, Soziologie oder Politkwissenschaft. In der Rechtswissenschaft geht es im wesentlichen um die Verwirklichung normativer Zweck, also um eine Disziplin, die darauf abzielt, Werte und Zwecke zu verwirkichen. Daher ist die Jurisprudenz unmittelbar vom Werturteilsstreit betroffen worden. Die Debatte wurde zu Beginn des 20 Jahrhunderts maßgeblich durch Max Weber angestoßen. Erneut entspann sich im sog. Positivismusstreit eine Debatte uber die Moglichkeit, Sollensnormen wissenschaftlich eindeutig begrunden zu konnen. Allerdings ist ein verlaßliches Verfahren, Werturteile wissenschaftlich zu begrunden, bisher nicht gefunden worden. Gleichwohl ist es sinnvoll, uber den Rang und die Zuordnung von Werten rational zu diskutieren. In diesem Sinne kann man die Jurisprudenz als Wissenschaft verstehen. In der jurisprudenz geht es weithin um das Verstehen vom Texten, also, Geszten und Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsakten. So ist es ublich, die Jurisprudenz als Geisteswissenschaften anzusetzen. Als allgemeine Methode der Geisteswissenschaften gilt seit Dilthey Hermeneutik.
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