醫療契約에 관한 硏究 = (Ein) Studium uber Medizinischer Behandlungsvertrag
Wenn man heutzutage bei einem zivilrechtlichen Rechtskonflikt einen Antrag auf Schadensersatz stellt, geht es normalerweise nicht urn den Vertrag selbst, sondern vielmehr um das Delikt. Zwar ist es bezueglich des Vertragsverhaeltnisses gut vorstellbar, gegen jemanden wegen des Versaeumnisses der Obligation zu klagen; aber es ist beinahe unmoeglich, dass im Rahmen der Delikthaftung der Schadensersatzanspruch des Glaeubigers anerkannt wird. Die Sachlage, dass im Zivilrecht das Praezedens nicht im Zusammenhang mit dem Versaeumnis der Obligation, sondern hauptsaechlich im Zusammenhang mit der unrechtmaessigen Handlung gegeben wird, macht eine harmonische Entwicklung des Schuldverhaeltnisses de facto unmoeglich.
Sicher ist, dass das Verhaeltnis zwischen Arzt und Patient auf einem Vertrag basiert. Also geht os in unserer Arbeit darum, dieses Verhaeltnis aufgrund der Theorie des Vertragrechtes systematisch zu erforschen. Dadurch kann man folgendes erarbeiten. 1. Das Ergebnis dieser Forschung bietet die Basis fuer die Handlungsregel. Man kann dadurch die Pflicht gegenber dem Vertragspartner ordentlich efuellen. 2. Das Forschungsergebnis wirkt als eine inhaltliche Basis der Fahrlaessigkeit (Sorgfaltspflichtverletzung), falls man im Medizinunfall die Haftungsstruktur als Deliktsrecht bestimmt. 3. Durch die Vergegenwaertigung des Rechts-und Pflichtenverhaeltnisses beider Parteien kann man sowohl den konkreten Grund der Fahrlaessigkeit als auch die Basis bei der Anwendung der prozessualen Beweislastverteilung anbieten.
Darueber hinaus ermoeglicht das Verhaeltnis zwischen Arzt und Patient als Vertragsverhaeltnis den wichtigen Ansatz des Patientenrechts sowohl in bezug auf die Aufklaerungspflicht als auch auf die Erweiterung der Dokumentation (einschliesslich ihres Empfangs und Einverstaendnisses) im Prinzip der Privatautonomie aufgrund des Vertragsrechts finden zu koennen.
Im uebrigen handelt es sich in unserer Arbeit um Folgendes: 1. Das medizinische Verhaeltnis durch die Theorie des Vertragsrechtes konkreterweise zu beobachten; 2. die mannigfaltigen Faelle, auf die der Mandatsvertrag nicht anwendbar ist, zu betrachten; 3. die Interpretationsmoeglichkeiten des Rechts bzw. der Gesetzgebung fuer die Ueberwindung des erwaehnten Problems zu suchen. Durch diese Forschung kann man auch erwarten, dass so die suedkoreanische Tendenz der Rechtsprechung, nach der der Nachweis der Fahrlaessigkeit des Arztes und des Kausalzusammenhangs im medizinischen Prozess immer leichter wird, hilft eine friedliche Beilegung des medizinischen Konflikts zu uebersehen.
Uebrigens versucht die Arbeit, nicht nur im Loesungsversuch des medizinischen Konflikts den Bereich des Rechts- und Pflichtenverhaeltnisses zwischen den Parteien konkret zu bestimmen, sondern auch den Loesungsweg durch die Theorie des Versaeumnisses der Obligation anzubieten. Dadurch kann man die Tendenz der Haftung der unerlaubten Handlung aufgrund der Schadenersatzforderung vermeiden. In unserer Forschung geht es auch darum, durch die Wiederherstellung des Vertrauens zwischen den Vertragsparteien die Verschwendung von Zeit und Kosten waehrend des Rechtskonflikts zu vermeiden. Um einen Prozess wegen eines medizinischen Konfliktes nach Moeglichkeit zu vermeiden, ist es unerlaesslich einen ueberzeugenden Weg zu finden. Also ist es empfehlenswert, das gegebene Problem anhand des sozialen Systems (z.B. verschiedene Versicherungen) zu loosen.
Waehrend der Forschung haben wir Literatur aus Suedkorea und anderen Laendern, in denen das Rechtsverhaeltnis des medizinischen Vertrags aufgrund des Vertragsrechts erlaeutert wird, bearbeitet. Insbesondere in bezug auf das Rechtsverhaeltnis zwischen Arzt und Patient im medizinischen Vertrag die Rechtsprechung in Japan, da in Japan manchmal aehnliche Regelungen des Auftrags angewendet werden. Im Rahmen der Ueberpruefung des gesetzlichen, sowie sozialen Systems haben wir fuer die Loesung des medizinischen Konfliktes auch mannigfaltige Daten aus den Vereinigten Staaten, Deutschland und Japan bearbeitet (zusaetzlich Berichte oeffentlicher Befragungen, Forschungsmaterialien im Internet usw). Fuer die Gesetzgebung, die diese Arbeit betrifft, haben wir im uebrigen folgende Materialien benutzt: 1. "das Zivilrecht", das "The contract for medical services" bestimmt. (Niederlande 1994) 2. "Medizinischer Behandlungsvertrag (Gutachten und Vorschlaege Zur Ueberarbeitung des Schuldrechts)", der fuer die Aenderung des Schuldrechts massgebend ist. (Deutschland 1981)
In dieser Arbeit liegt der Forschungsschwerpunkt in der Vertragshaftung unter den Zivilhaftungen. Es geht also nicht urn den speziellen medizinischen Vertrag, die Arbeit ist vielmehr auf das allgemeine medizinische Vertragsverhaeltnis eingeschraenkt.
Aufgrund der oben erwaehnten Methode haben wir im zweiten Kapitel die mannigfaltigen Entstehungstypen des medizinischen Verhaeltnisses zwischen Arzt und Patient untersucht. Dabei handelt essich im Zusammenhang mit dem Vertragsverhaeltnis um folgendes: 1. Bedeutung, Inhalt, Typ und gesetzliche Eigenschaft des medizinischen Vertrags; 2. der Antrag und die Annahme eines medizinischen Vertrages sowie die aerztliche Pflicht der medizinischen Behandlung, welche mannigfaltige medizinische Rechte (z.B. aerztliches Recht, das Grundgesetz fuer die Gesundheitspflege) definitiv bestimmen; 3. ein Vergleich des medizinischen Vertrags mit dem Auftrag als einem typischen Vertrag im Zivilrecht, und der Grunddes Abschlusses eines medizinischen Vertrags.
Im dritten Kapitel handelt es sich um das Recht und die Pflicht von Arzt und Patient beim Vertragsabschluss. Hierbei wird die Erklaerungspflicht des Arztes im Hinblick auf die Theorie des Vertragsrechts erlaeutert; im uebrigen geht es nor um die allgemeine Betrachtung.
Im vierten Kapitel wird das Problem der Gesetzlichkeit des Anspruchsgrundes im Fall der Verletzung des medizinischen Vertrags und der Beweislast thematisiert, welches bei der Schadenersatzforderung des (Glaeubigers) Patienten zur Diskussion kommt. Im Zusammenhang damit werden "res ipsa loquitur-Theorie", "Anscheinsbeweis" und "Theorie der Wahrscheinlichkeit" erlaeutert, die in den Vereinigten Staaten, Deutschland und Japan u.a. zur Erleichterung der Beweisfuehrung (Umkehr der Beweislast) benutzt werden. Zusaetzlich geht es um die heutige Tendenz der Rechtsprechung in Suedkorea ueber das erwaehnte Problem. In unserer Forschung geht es darueber hinaus um das System, welches sich als Ziel setzt, den medizinischen Konflikt moeglichst ohne Prozess, also anhand der Arzthaftpflichtversicherung bzw. der mannigfaltigen Systeme einer Versoehnung der Parteien zu loosen.
Im fuenften Kapitel geht es um die systematische Zusammenfassung von den Kapiteln 2 bis 4, welche als Ziel haben, die Tatbestandsmerkmale des medizinischen Vertrags zu vergegenwaertigen. Ausserdem haben wir folgendes ausfuehrlich erlaeutert: Das Problem des Rechtssystems, welches sich auf die Loesung des medizinischen Konflikts zwischen Arzt und Patient ohne Prozess richtet. Im uebrigen handelt es sich in unserem letzten Kapitel um die Gesetzgebung, welche fuel die konkreten Vorschriften hinsichtlich des medizinischen Vertrags nutzbar sein soll.
분석정보
서지정보 내보내기(Export)
닫기소장기관 정보
닫기권호소장정보
닫기오류접수
닫기오류 접수 확인
닫기음성서비스 신청
닫기음성서비스 신청 확인
닫기이용약관
닫기학술연구정보서비스 이용약관 (2017년 1월 1일 ~ 현재 적용)
| 주요 개정내역 | 변경 사유 |
|---|---|
| · 수탁업체 콘소시엄 기관명 및 위탁기간 명시 | · 제6조(개인정보 처리업무의 위탁) 구체화 |
한국교육학술정보원은 정보주체의 자유와 권리 보호를 위해 「개인정보 보호법」 및 관계 법령이 정한 바를 준수하여, 적법하게 개인정보를 처리하고 안전하게 관리하고 있습니다. 이에 「개인정보 보호법」 제30조에 따라 정보주체에게 개인정보 처리에 관한 절차 및 기준을 안내하고, 이와 관련한 고충을 신속하고 원활하게 처리할 수 있도록 하기 위하여 다음과 같이 개인정보 처리방침을 수립·공개합니다.
주요 개인정보 처리 표시(라벨링)
목 차
제1조(개인정보의 처리 목적)
제2조(개인정보의 처리 및 보유 기간)
제3조(처리하는 개인정보의 항목)
제4조(개인정보파일 등록 현황)
제5조(개인정보의 제3자 제공)
제6조(개인정보 처리업무의 위탁)
제7조(개인정보의 파기 절차 및 방법)
제8조(정보주체와 법정대리인의 권리·의무 및 그 행사 방법)
제9조(개인정보의 안전성 확보조치)
제10조(개인정보 자동 수집 장치의 설치·운영 및 거부)
제11조(개인정보 보호책임자)
제12조(개인정보의 열람청구를 접수·처리하는 부서)
제13조(정보주체의 권익침해에 대한 구제방법)
제14조(추가적 이용·제공 판단기준)
제15조(개인정보 처리방침의 변경)
제1조(개인정보의 처리 목적)
제2조(개인정보의 처리 및 보유 기간)
3년
또는 회원탈퇴시까지5년
(「전자상거래 등에서의 소비자보호에 관한3년
(「전자상거래 등에서의 소비자보호에 관한2년
이상(개인정보보호위원회 : 개인정보의 안전성 확보조치 기준)
제3조(처리하는 개인정보의 항목)
제4조(개인정보파일 등록 현황)
개인정보파일 검색(privacy.go.kr)| 개인정보파일의 명칭 | 운영근거 / 처리목적 | 개인정보파일에 기록되는 개인정보의 항목 |
보유기간 | |
|---|---|---|---|---|
| 학술연구정보서비스 이용자 가입정보 | 한국교육학술정보원법 정보추제 동의 | 필수 | ID, 비밀번호, 성명, 생년월일, 신분(직업구분), 이메일, 소속분야, 웹진메일 수신동의 여부 | 3년 또는 탈퇴시 |
| 선택 | 소속기관명, 소속도서관명, 학과/부서명, 학번/직원번호, 휴대전화, 주소 | |||
제5조(개인정보의 제3자 제공)
제6조(개인정보 처리업무의 위탁)
제7조(개인정보의 파기 절차 및 방법)
제8조(정보주체와 법정대리인의 권리·의무 및 그 행사 방법)
제9조(개인정보의 안전성 확보조치)
제10조(개인정보 자동 수집 장치의 설치·운영 및 거부)
제11조(개인정보 보호책임자)
| 구분 | 담당자 | 연락처 |
|---|---|---|
| KERIS 개인정보 보호책임자 | 정보보호본부 안재호 |
- 이메일 : jinuk@keris.or.kr - 전화번호 : 053-714-0158 - 팩스번호 : 053-714-0195 |
| KERIS 개인정보 보호담당자 | 개인정보보호부 송진욱 | |
| RISS 개인정보 보호책임자 | 교육학술데이터본부 정광훈 |
- 이메일 : giltizen@keris.or.kr - 전화번호 : 053-714-0149 - 팩스번호 : 053-714-0194 |
| RISS 개인정보 보호담당자 | 학술진흥부 길원진 |
제12조(개인정보의 열람청구를 접수·처리하는 부서)
제13조(정보주체의 권익침해에 대한 구제방법)
제14조(추가적인 이용ㆍ제공 판단기준)
제15조(개인정보 처리방침의 변경)
자동로그아웃 안내
닫기인증오류 안내
닫기귀하께서는 휴면계정 전환 후 1년동안 회원정보 수집 및 이용에 대한
재동의를 하지 않으신 관계로 개인정보가 삭제되었습니다.
(참조 : RISS 이용약관 및 개인정보처리방침)
신규회원으로 가입하여 이용 부탁 드리며, 추가 문의는 고객센터로 연락 바랍니다.
- 기존 아이디 재사용 불가
휴면계정 안내
RISS는 [표준개인정보 보호지침]에 따라 2년을 주기로 개인정보 수집·이용에 관하여 (재)동의를 받고 있으며, (재)동의를 하지 않을 경우, 휴면계정으로 전환됩니다.
(※ 휴면계정은 원문이용 및 복사/대출 서비스를 이용할 수 없습니다.)
휴면계정으로 전환된 후 1년간 회원정보 수집·이용에 대한 재동의를 하지 않을 경우, RISS에서 자동탈퇴 및 개인정보가 삭제처리 됩니다.
고객센터 1599-3122
ARS번호+1번(회원가입 및 정보수정)