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독일 법철학의 수용에 관한 연구 = Die Studie über die Rezeption der deutschen Rechtsphilosophie
저자
김학태 (한국외국어대학교)
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학술지명
권호사항
발행연도
2008
작성언어
Korean
주제어
등재정보
KCI등재
자료형태
학술저널
수록면
41-66(26쪽)
KCI 피인용횟수
1
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Nach der zweiten Weltkrieg sah sich Radbruch selbst in Deutschland
genötigt, seine These der unbedingten Verpflichtungskraft allen positiven
Rechts zu modifizieren und wurde zum Kronzeugen jener, die den
Rechtspositivismus als durch die Erfahrungen des Nationalsozialismus quasi
experimentell widerlegt erachteten. Aber die beschworene Renaissance des
Naturrechts nach 1945 war weder eine Renaissance des Naturrechts noch
eine Renaissance des Naturrechts. Sie war keine Renaissance, weil sie der
ideengeschichtlichen Vermittlung entbehrt. Die Naturrechtsdiskussion war
die Antwort auf ein doppelgesichtiges Problem, nämlich das der rechtlichen
Bewältigung von staatlichen Willkürakten in der Zeit des
Nationalsozialismus und zugleich der Stabilisierung der Rechtsordnung der
neu entstehenden bzw. entstandenen Staatlichkeit. Sie war keine
Renaissance des Naturrechts, weil einsichtig dem konfessionellen,
insbesondere dem thomistischen Naturrecht verpflichtet.
In der ontologischen Analyse der menschlichen Existenz bei Heidegger,
Jaspers und Sartre erscheint die Sphäre des Rechtlichen als Bereich des
Uneigentlichen. In bewußter Wendung gegen diese Marginalisierung des
Rechts unternahm Maihofer den Versuch, auf der Grundlage der Philosophie
Heideggers eine existentiale Ontologie des Rechts zu entwickeln.
Menschliches Dasein sei nicht nur Selbstsein; es werde vielmehr gleich
ursprünglich durch das Existential des Alsseins bestimmt.
In einem deutlichen Gegensatz zu der dominierenden naturrechtlichen Konzeption des Rechtsbegriffs stand der nüchterne Positivismus des
überwiegenden Teil der juristischen Methodenlehre. Die Mitte der fünfziger
Jahre einsetzende kritik dieser Methodenlehre stützte sich nicht auf
naturrechtliche Modelle, sondern auf eine rechtsgeschichtlich fundierte
Struktursnalyse juristischen Argumentierens einerseits, auf eine
umfassende, rechtsvergleichendes Material in weitem Umfang mit
einbeziehende Rekonstruktion der Regelbildung im Zivilrecht andererseits.
Daraus resultiert der Versuch, die genaue Struktur der durch das Gesetz nur
partiell determinierten Entscheidung zu erfassen und Kriterien richtigen
Entscheidung zu formulieren.
Von der Rezeption der deutschen Rechtsphilosophie in Korea ist die
Diskussion um die Radbruchsche Formel am berühmtesten. In Korea gab es
viele Bücher, Dissertationen, Aufsätze über die Radbruchsche Formel.
Übrigens scheint diese Diskussion um die Vergangenheitsbewältigung in
Deutschland noch aktuell und bedeutsam für noch geteiltes Korea.
Nach der zweiten Weltkrieg sah sich Radbruch selbst in Deutschland
genötigt, seine These der unbedingten Verpflichtungskraft allen positiven
Rechts zu modifizieren und wurde zum Kronzeugen jener, die den
Rechtspositivismus als durch die Erfahrungen des Nationalsozialismus quasi
experimentell widerlegt erachteten. Aber die beschworene Renaissance des
Naturrechts nach 1945 war weder eine Renaissance des Naturrechts noch
eine Renaissance des Naturrechts. Sie war keine Renaissance, weil sie der
ideengeschichtlichen Vermittlung entbehrt. Die Naturrechtsdiskussion war
die Antwort auf ein doppelgesichtiges Problem, nämlich das der rechtlichen
Bewältigung von staatlichen Willkürakten in der Zeit des
Nationalsozialismus und zugleich der Stabilisierung der Rechtsordnung der
neu entstehenden bzw. entstandenen Staatlichkeit. Sie war keine
Renaissance des Naturrechts, weil einsichtig dem konfessionellen,
insbesondere dem thomistischen Naturrecht verpflichtet.
In der ontologischen Analyse der menschlichen Existenz bei Heidegger,
Jaspers und Sartre erscheint die Sphäre des Rechtlichen als Bereich des
Uneigentlichen. In bewußter Wendung gegen diese Marginalisierung des
Rechts unternahm Maihofer den Versuch, auf der Grundlage der Philosophie
Heideggers eine existentiale Ontologie des Rechts zu entwickeln.
Menschliches Dasein sei nicht nur Selbstsein; es werde vielmehr gleich
ursprünglich durch das Existential des Alsseins bestimmt.
In einem deutlichen Gegensatz zu der dominierenden naturrechtlichen Konzeption des Rechtsbegriffs stand der nüchterne Positivismus des
überwiegenden Teil der juristischen Methodenlehre. Die Mitte der fünfziger
Jahre einsetzende kritik dieser Methodenlehre stützte sich nicht auf
naturrechtliche Modelle, sondern auf eine rechtsgeschichtlich fundierte
Struktursnalyse juristischen Argumentierens einerseits, auf eine
umfassende, rechtsvergleichendes Material in weitem Umfang mit
einbeziehende Rekonstruktion der Regelbildung im Zivilrecht andererseits.
Daraus resultiert der Versuch, die genaue Struktur der durch das Gesetz nur
partiell determinierten Entscheidung zu erfassen und Kriterien richtigen
Entscheidung zu formulieren.
Von der Rezeption der deutschen Rechtsphilosophie in Korea ist die
Diskussion um die Radbruchsche Formel am berühmtesten. In Korea gab es
viele Bücher, Dissertationen, Aufsätze über die Radbruchsche Formel.
Übrigens scheint diese Diskussion um die Vergangenheitsbewältigung in
Deutschland noch aktuell und bedeutsam für noch geteiltes Korea.
분석정보
연월일 | 이력구분 | 이력상세 | 등재구분 |
---|---|---|---|
2026 | 평가예정 | 재인증평가 신청대상 (재인증) | |
2020-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (재인증) | KCI등재 |
2017-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (계속평가) | KCI등재 |
2013-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (등재유지) | KCI등재 |
2010-05-10 | 학술지명변경 | 외국어명 : Korean Journal of Philosophy -> Korean Journal of Legal Philosophy | KCI등재 |
2010-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (등재유지) | KCI등재 |
2008-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (등재유지) | KCI등재 |
2005-05-31 | 학술지명변경 | 외국어명 : 미등록 -> Korean Journal of Philosophy | KCI등재 |
2005-01-01 | 평가 | 등재학술지 선정 (등재후보2차) | KCI등재 |
2004-01-01 | 평가 | 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) | KCI후보 |
2003-01-01 | 평가 | 등재후보학술지 선정 (신규평가) | KCI후보 |
기준연도 | WOS-KCI 통합IF(2년) | KCIF(2년) | KCIF(3년) |
---|---|---|---|
2016 | 0.84 | 0.84 | 0.76 |
KCIF(4년) | KCIF(5년) | 중심성지수(3년) | 즉시성지수 |
0.66 | 0.64 | 1.024 | 0.18 |
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