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상법상 상인의 개정방향 = Vorschlage an dem Begriff des Kaufmanns im Handelsgesetzbuch in Korea
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2013
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81-107(27쪽)
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Bei dieser Abhabdlung geht es um die Vorschlage des Kaufleues im koreanischen Handelsgestzbuch. Im Jahre 1856 beschluß die Bundesversammlung, eine Kommission einzusetzen, welche ein Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch erarbeiten sollte. Das Beratungsergebnis dieser Kommission wurde 1869 als ADHGB zum Gesetz des Norddeutschen Bundes und 1871 zum Reichsgesetz. Dieses ADHGB mußte im Zuge der Entstehung eines BGB uberarbeitet werden, um beide Gesetze aufeinander abzustimmen. Ohne umsturzende Anderung wurde alsdann das ADHGB zum HGB von 1891. Es gab eine große Reform des HGB im Jahre 1998. Das Kaufmannsrecht und das Firmenrecht einerseits sowie das Transportrecht andererseits wurden im Jahre 1998 erheblich reformiert. Hierbei wurde Kanfmann im deutschen HGB erortert. Im positiven Recht ist Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Handelsgewerb ist jeder Gewerbebetrieb. Es sei denn, dass das Unternehmen nach Art und Umfang einer kaufmannischer Weise eingerichteten Geschaftsbetrieb nicht einfordert. Der Begriff des Kaufmanns gem. § 1 HGB a.F. wurde nun aufgehoben. Das heißt, dass das Kriterium des Kaufmanns “Art und Umfang einer kaufmannischen Weise eingerichteten Geschaftsbetrieb” ist. Die §§ 1, 2 und 4 HGB a.F. haben sich infolge des HRefG vom 22. 6. 1998 erheblich verandert. Dabei ist § 4 HGB a.F. ganzlih weggefallen. Die §§ 3, 5 und 6 HGB a.F. waren Gegestand redaktioneller Anpassung an die neue Rechtslage. Der § 7 HGB a.F. blieb unverandert. Die Reform hat vor allem dadurch eine wesentliche Vereinfachung gebracht, dass sie das System des Erwerbs der Kaufmannseigenschaft grundlegend verandert hat. Die Aufzahlng der Grundhandelsgewerbe in § 1 II HGB a.F. konnte naheliegenderweise nur einen Teilbereich der Wirtschaftlichkeit abbilden und so den Handelsstand nur bruchstuckhaft umschreiben. Im Zusammenhang mit dem Kaufmann wurde das HGB im Deutschland im Jahre 1998 modernisiert. Koreanisches HGB hat das System des deutschen handelsrechtlichen Gesetzes, das Deutschland vor Reform des HGB akzeptiert hatte. Ich schlage vor, dass der Begriff des Kaufmanns im HGB in Korea neu modernisiert werden sollte. Das ist eine erhebliche unrealsierter und unmoderner Begriff.
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