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해적재판의 국제비교: 독일 해적재판의 시사점 = Der Piratenprozess aus rechtsvergleichender Sicht “Samho Jewelry-Prozess” vor dem LG Busan und “Taipan-Prozess” vor dem LG Hamburg
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2013
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73-119(47쪽)
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Der Aufsatz behandelt zunachst den Begriff der Piraterie, die Merkmale der Piraterie und die Ursachen der Piraterie (Abschnitt II). Daruber hinaus werden die Uberfalle auf deutsche Schiffe vor Somalia oder im Golf von Guinea an der afrikanischen Westkuste und der hiermit zusammenhangende Anti-Piraten-Einsatz der EU naher erlautert (Abschnitt III) und der Strafprozess uber den Uberfall auf die “Taipan” vor dem Landgericht Hamburg analysiert (Abschnitt IV). Rechtsvergleichend erfolgt sodann eine Gegenuberstellung des “Samho Jewelry- Strafprozesses” vor dem koreanischen Landgericht Busan und des “Taipan- Strafprozesses” vor dem Landgericht Hamburg (Abschnitt V). Abschließend widmet sich der Beitrag den in Korea in der rechtswissenschaftlichen Literatur diskutierten Vorschlagen hinsichtlich einer Gesetzesanderung mit dem Ziel einer Pravention gegen das Problem der Piraterie (Abschnitt VI). Der Prozess in Hamburg begann am 21. November 2010. Er war das erste Verfahren, das sich der Schiffsattacke vor dem Horn von Afrika widmete und zugleich der erste Piraten-Prozess in Hamburg seit 400 Jahren. Mit 105 Verhandlungstagen war das Verfahren eines der langsten in der deutschen Justizgeschichte. Im Hamburger Piraten-Prozess hat das Landgericht die zehn Angeklagten aus Somalia am 19. Dezember 2012 zu Haftstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt. Das Gericht sprach sie des Angriffs auf den Seeverkehr und des erpresserischen Menschenraubes schuldig. Die drei jungsten Beschuldigten erhielten jeweils zwei Jahre Jugendstrafe. Die sieben erwachsenen Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen sechs und sieben Jahren verurteilt. Das Urteil wurde von den Angeklagten mit dem Rechtsmittel der Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) angegriffen. Die deutschen Burger hatten fruh viel Interesse am Piraten-Prozess gezeigt, welches aber nicht lange anhielt. Die meisten deutschen Burger hielten den Prozess in Hamburg fur ein sinnloses Strafverfahren. Bei den Angeklagten handelte es sich um sieben Erwachsene, zwei Heranwachsende und einen Jugendlichen im Alter von 17 bis 48 Jahren. Sie werden von 20 Anwalten vertreten. Die Kosten fur die Bundesrepublik Deutschland waren unter Berucksichtigung der Untersuchungskosten, der Dolmetscherkosten, der Justizkosten usw. sehr hoch. Wahrend der 105 Verhandlungstage wurden fast alle juristische Kernpunkte behandelt. Es war zu prufen, ob die Festnahme der Angeklagten durch niederlandische Marinesoldaten rechtens war, was beim Gegenteil dazu fuhren konnte, dass der Prozess eingestellt werden muss. Ein Teil der Verteidiger forderte, die Offentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen, da Jugendliche und Heranwachsende unter den Angeklagten seien. Nach etwa anderthalb Stunden wurde die Verhandlung kurzzeitig unterbrochen, da einer der Angeklagten uber Nierenprobleme klagte. Die Verteidiger und einige Menschenrechtsorganisationen, von denen einige vor dem Landgericht protestierten, nutzten den Prozess, um auf die Situation in Somalia aufmerksam zu machen. Die deutschen Reeder sehen das anders. Da das uberfallene Schiff unter deutscher Flagge gefahren sei, habe der Prozess in Deutschland abgehalten werden mussen. “Piraterie ist ein Verbrechen, und Verbrecher gehoren vor Gericht”, sagte Ralf Nagel, Geschaftsfuhrendes Prasidiumsmitglied des Verbandes Deutscher Reeder. Der Strafrechtswissenschaftler Professor Kuhne hat im Rahmen eines Vortrags in Korea Folgendes betont: “In dieser Situation wird deutlich, dass eine adaquate Problemlosung nicht durch eine Stellvertretung im Rahmen der internationalen Kompetenz zu Strafverfolgung erfolgen kann. Vielmehr erscheint es sinnvoll, in Somalia sowohl ein internationales Tribunal wie auch ein entsprechendes Gefangnis zu errichten, um die Piraten vor Ort zu verurteilen und zu bestrafen. Dort wurde das Sondertribunal durch Resolution des Sicherheitsrats Nr. 977 v. 22.2. 1995 ins Nachbarland Tansania nach Arusha verlegt. Dies konnte in gewisser Weise ein Vorbild ist.” Der Prozess in Hamburg begann am 21. November 2010 und endete am 19. Dezember 2012 mit einem Urteil. Der Prozess in Busan begann am 22. Mai 2011 und endete bereits am 27. Mai 2011. Die zweite Instanz, das Oberlandesgericht in Busan, hat am 11. Juni 2011 das Berufungsverfahren mit einem bestatigenden Urteil beendet und schließlich das koreanische Hochstengericht in Seoul am 22. Dezember 2011 mit der Revision das Urteil bestatigt. Die gesamte Dauer der gerichtlichen Verfahrens betrug ein Jahr. Beim Prozess in Hamburg wurden drei Jugendliche jeweils zu zwei Jahren Freiheitstrafe verurteilt. Naturlich sind die Falle anders und nur schwer zu vergleichen. Aber beim Prozess in Busan wurde ein Jugendlicher (Minderjahriger, Schatzungen zufolge 18 bis 19 Jahre alt) durch das Jury-Strafverfahren zu 15 Jahren verurteilt. Die Ergebnisse meiner Forschung sind wie folgt: ①Der Prozess gegen somalische Piraten vor einem koreanischen Gericht sollte nicht mehr durchgefuhrt werden. Diese Verfahren sind sinnlos im Hinblick auf die Tater und die Opfer. ②Der Prozess gegen somalische Piraten vor Gericht in Korea und sein Strafvollzug haben keinen Zweck der Strafe. ③Korea hat mehr Interesse daran, dass in Somalia sowohl ein internationales Tribunal wie auch ein entsprechendes Gefangnis errichtet wird, um die Piraten vor Ort zu verurteilen und zu bestrafen. ④Das Praventionssystem gegen somalischen Piraten wird durch die internationale Zusammenarbeit gestarkt. Korea sollte sich aktiv daran beteiligen. ⑤Das Verteidigungssystem und das Handbuch gegen Piratenangriffe sollten praktischer entwickelt werden. ⑥Ein Ubersetzungs und Dolmetscherburo am Gerichtshof sollte eingerichtet werden. Der deutsche Strafrechtslehrer Professor Kuhne betonte wahrend der internationalen Konferenz zu den Piraten-Prozessen in Busan, die durch das Institut of Law an der University Dong-A Busan organisiert wurde, das Folgende: “Die faktischen Schwierigkeiten des Transportes der Piraten in das Land der Strafverfolgung und Aburteilung sind dabei noch die geringsten. Bedeutender sind beweistechnische Probleme, weil die an der Gefangennahme beteiligten Marineangehorigen, die als zentrale Zeugen der Anklage dienen, zumeist noch auf hoher See sind oder sonst schwierig zu erreichen sind. Naturlich sind auch die Sprachprobleme zu beachten, da jeder der Beschuldigten Piraten einen kostenlosen Dolmetscher benotigt, um an dem Verfahren unter Wahrung des rechtlichen Gehors mitwirken zu konnen. All das hat die Bemuhungen um einen von der UNO autorisierten Sondergerichtshof fur Piraterie vor der somalischen Kuste angefacht. Leider bislang und wohl auch auf absehbare Zeit ohne Aussicht auf Erfolg. Insofern laufen alle etwa in Europa und in Korea durchgefuhrten Verfahren und ihre Vollstreckung einer solchen Klientel gegenuber in ihrer praventiven Wirkung leer. Zwar bleiben auch unter dieser Annahme die Moglichkeiten einer rehabilitativen Betreuung sehr begrenzt, solange die sozialen Umstande im Lande so sind wie sie sind. Zumindest aber wurden Verfahren und Vollzug unter Wahrung von Menschenrechten kulturnah und unter der Aufsicht der UNO durchgefuhrt werden konnen. Zudem ware die Einheitlichkeit der Sanktionsfindung und der Vollzugsbedingungen gewahrleistet.” Dieser Argumentation ist zuzustimmen.
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