KCI등재
독일 유한회사 사원의 개인책임 법리 - 회사존재 자체를 침해하는 행위를 중심으로 - = Die Haftung der GmbH-Gesellschafter in der deutschen GmbH - Verletzung der Vermögensverbindung Wegen Existenzvernichtung -
저자
유주선 (강남대학교)
발행기관
학술지명
권호사항
발행연도
2008
작성언어
Korean
주제어
등재정보
KCI등재
자료형태
학술저널
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9-33(25쪽)
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4
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Der BGH gibt das bisherige Konzept einer eigenständigen Haftungsfigur, die an den Missbrauch der Rechtsform anknüpt und als Durchgriffs(außen)haftung des Gesellschafters gegenüber den Gesellschaftsgläubigern ausgestaltet, aber mit einer Subidiaritätsklausel im Verhältnis zu den §§ 30, 31 GmbH versehen ist, auf. Stattdessen knüpt er die Existenzvernichtungshaftung des Gesellschafters an die missbräuchliche Schädigung des im Gläubigerinteresse zweckgebundenen Gesellschaftsvermögens an und ordnet sie -in Gestalt einer schadensersatzrechtlichen Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft- allein in § 826 BGB als eine besondere Fallgruppe der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung ein.
Das auf eine Außenhaftung der Gesellschafter zielende Durchgriffskonzept der KBV-Rechtsprechung ist abzulehnen. Abgesehen von immanenten Verwerfungen widerspricht es dem kapitalgesellschaftsrechtlichen Prinzip der Haftungskanalisierung und negiert den Befund, dass die die Existenzvernichtungshaftung legitimierende Pflichtenbindung ihre Grundlage nur in der Gesellschafterstellung, also in der Sonderrechtsbeziehung zur GmbH, findet und finden kann.
Die Beschränkung der Gesellschafterhaftung wegen Insolvenzverursachung auf Eingriffe, die einen Vermögenstransfer an den eingreifenden Gesellschafter oder ihm nahestehende Dritte bewirken, greift zu kurz. Namentlich kann damit den Fällen einer einseitigen Risikozuweisung bei ungenügender Kapitalisierung nicht wie geboten Rechnung getragen werden. Die Umformung der GmbH zur “Aschenputtel-Gesellschaft” ist unzulässig und wirkt bei schuldhaftem Handeln haftungsbegründend. Aus diesen Gründen überzeugt auch die deliktsrechtliche Verortung, namentlich bei der sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB, nicht. Demgegenüber vorzugswürdig ist eine Innenhaftung gegenüber der GmbH. Verpflichtungsgrund ist dann ein rechtswidriges Verhalten der hinter der Gesellschaft stehenden Personen gegenüber der GmbH nach § 242 BGB. Der Gesellschafter bei der GmbH verhält sich widerspüchlich, wenn er einerseits die getrennten Vermögenssphären nicht beachtet, sich andererseits bezüglich seiner persönlichen Haftung auf die Trennung der Haftungsobjekte beruft.
Außerhalb des Insolvenzverfahrens können die Gläubiger einen Tietel gegen die GmbH erwirken und danach durch Pfändung auf einen Erstattungsanspruch der Gesellschaft zugreifen. Soweit die GmbH vermögenslos, keinen Geschäftsführer mehr hat, ein Insolvenzantrag keine Ansicht auf Erfolg verspricht oder weitere Gläubiger nicht vorhanden sind, kann der unmittelbar Zugreif auf das Gesellschaftsvermögen dem Gläubiger gestattet werden.
Der BGH gibt das bisherige Konzept einer eigenständigen Haftungsfigur, die an den Missbrauch der Rechtsform anknüpt und als Durchgriffs(außen)haftung des Gesellschafters gegenüber den Gesellschaftsgläubigern ausgestaltet, aber mit einer Subidiaritätsklausel im Verhältnis zu den §§ 30, 31 GmbH versehen ist, auf. Stattdessen knüpt er die Existenzvernichtungshaftung des Gesellschafters an die missbräuchliche Schädigung des im Gläubigerinteresse zweckgebundenen Gesellschaftsvermögens an und ordnet sie -in Gestalt einer schadensersatzrechtlichen Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft- allein in § 826 BGB als eine besondere Fallgruppe der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung ein.
Das auf eine Außenhaftung der Gesellschafter zielende Durchgriffskonzept der KBV-Rechtsprechung ist abzulehnen. Abgesehen von immanenten Verwerfungen widerspricht es dem kapitalgesellschaftsrechtlichen Prinzip der Haftungskanalisierung und negiert den Befund, dass die die Existenzvernichtungshaftung legitimierende Pflichtenbindung ihre Grundlage nur in der Gesellschafterstellung, also in der Sonderrechtsbeziehung zur GmbH, findet und finden kann.
Die Beschränkung der Gesellschafterhaftung wegen Insolvenzverursachung auf Eingriffe, die einen Vermögenstransfer an den eingreifenden Gesellschafter oder ihm nahestehende Dritte bewirken, greift zu kurz. Namentlich kann damit den Fällen einer einseitigen Risikozuweisung bei ungenügender Kapitalisierung nicht wie geboten Rechnung getragen werden. Die Umformung der GmbH zur “Aschenputtel-Gesellschaft” ist unzulässig und wirkt bei schuldhaftem Handeln haftungsbegründend. Aus diesen Gründen überzeugt auch die deliktsrechtliche Verortung, namentlich bei der sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB, nicht. Demgegenüber vorzugswürdig ist eine Innenhaftung gegenüber der GmbH. Verpflichtungsgrund ist dann ein rechtswidriges Verhalten der hinter der Gesellschaft stehenden Personen gegenüber der GmbH nach § 242 BGB. Der Gesellschafter bei der GmbH verhält sich widerspüchlich, wenn er einerseits die getrennten Vermögenssphären nicht beachtet, sich andererseits bezüglich seiner persönlichen Haftung auf die Trennung der Haftungsobjekte beruft.
Außerhalb des Insolvenzverfahrens können die Gläubiger einen Tietel gegen die GmbH erwirken und danach durch Pfändung auf einen Erstattungsanspruch der Gesellschaft zugreifen. Soweit die GmbH vermögenslos, keinen Geschäftsführer mehr hat, ein Insolvenzantrag keine Ansicht auf Erfolg verspricht oder weitere Gläubiger nicht vorhanden sind, kann der unmittelbar Zugreif auf das Gesellschaftsvermögen dem Gläubiger gestattet werden.
분석정보
연월일 | 이력구분 | 이력상세 | 등재구분 |
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2026 | 평가예정 | 재인증평가 신청대상 (재인증) | |
2020-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (재인증) | KCI등재 |
2017-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (계속평가) | KCI등재 |
2013-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (등재유지) | KCI등재 |
2010-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (등재유지) | KCI등재 |
2008-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (등재유지) | KCI등재 |
2007-05-07 | 학술지명변경 | 외국어명 : 미등록 -> KOREAN COMMERCIAL LAW ASSOCIATION | KCI등재 |
2006-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (등재유지) | KCI등재 |
2005-10-18 | 학술지등록 | 한글명 : 상사법연구외국어명 : 미등록 | KCI등재 |
2004-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (등재유지) | KCI등재 |
2001-07-01 | 평가 | 등재학술지 선정 (등재후보2차) | KCI등재 |
1999-01-01 | 평가 | 등재후보학술지 선정 (신규평가) | KCI후보 |
기준연도 | WOS-KCI 통합IF(2년) | KCIF(2년) | KCIF(3년) |
---|---|---|---|
2016 | 1 | 1 | 1.07 |
KCIF(4년) | KCIF(5년) | 중심성지수(3년) | 즉시성지수 |
0.96 | 0.93 | 0.979 | 0.58 |
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