KCI등재
우리 상법상 판례에서 바라본 학설의 적정성 평가 -회사법과 보험계약법을 중심으로 = Lehre als Wissenschaftsphanomen und diese Bewertung fur Angemessenheit
저자
발행기관
학술지명
권호사항
발행연도
2010
작성언어
Korean
주제어
KDC
360
등재정보
KCI등재
자료형태
학술저널
수록면
191-219(29쪽)
KCI 피인용횟수
1
제공처
소장기관
Nach ultra-vires-Lehre in anglo-amerikanischen Recht ist eine juristische Person nur fur diejenigen Zweck rechtsfahig, fur die sie nach ihrem Statut geschaffen wurde. Nach dieser Lehre wird bei juristischer Person eine nur beschrankte Rechtsfahigkeit im Sinne einer Teilrechtsfahigkeit anerkannt. Dabei ist zu beachten, dass eine Beschrankung der Handlung-sfahigkeit bei der juristischen Person zugleich deren Rechtsfahigkeit eingegrenzt. Nach § 34 KBGB erlangt die juristische Person nur Recht und Pflicht innerhalb des Zwecksbereichs der Satzung. Dies bedeutet eigentlich eine Einschrankung ihrer Rechtsfahigkeit auf die vom Zweck der Satzung gezogenen Gebiete. Es erscheint damit fraglich, ob Rechtsgeschafte außerhalb des in der Satzung festgelegten Zwecksbereichs nichtig sind. Doch obwohl handelsrechtliche Gesellschaften als juritische Person ihren Gesellschaftszweck in der Satzung niederlegen und ins Handelsregister eingetragen lassen mussen, wurde eine Nichtigkeit von Rechtsgeschaften außerhalb des Zweckbereichs zu Unsicherheiten im Rechtsverkehr sowie erheblichen Verzogerungen bei Rechtsgeschaften fuhren. Es ist daher abweichend vom Wortlaut des § 34 KBGB anerkannt, dass Rechtsgeschafte juristische Person nicht zwingend durch den Zweck der Satzung eingeschrankt werden. Allerdings soll der satzungsmaßige Zweck anhand der Geschafte, welche die juristische Person betreibt, konkret bestimmtbar bleiben. Man kann folglich festgehalten, dass die Rechtsfahigkeit einer Handelsgesellschaft als juristische Person durch ihren Zweck nicht zwingend eingeschrankt wird. Sie statutiert deshalb innerhalb der durch ihre naturlichen Eigenschaften gezogenen Grenzen eine grundsatzlich unbeschrankte Rechtsfahigkeit. Dies folgt bereits aus der Verkehrsschutzfunktion der Rechtsfahigkeit. Daher genießen alle juritsichen Personen in Korea eine umfassende Rechtsfahigkeit. Die Geschaftsfuhrung der KG in Deutschland steht nach dem Gesetz nur den Komplementaren zu(§ 164 HGB). Ist eine GmbH komplementarin, so handelt fur sie ihr Geschaftsfuhrer. Der Kommanditist beteiligt sich normalerweise nur mit seinem Kapital, nicht mit seiner Arbeitskraft. Er ist deshalb von der Geschaftsfuhrung ausgeschlossen. Lediglich bei ungewohnlichen Geschaften ist seine Zustimmung erforderlich entsprechend der Rechtslage beim nicht geschaftsfuhrenden Gesellschafter der OHG. Dagegen hat der Kommanditist keine Vertretungsmacht(§ 170 HGB). Diese Vorschrift ist zwingend. In seiner Eigenschaft als Gesellschafter ist also der Kommanditist ein organschaftlicher Vertreter. Diese Funktion ist den Komplememtaren vorbehalten. Falls der Versicherungsnehmer nach dem Zustandekommen des Vertrags die Gesamtpramie oder die Erstpramie nicht zahlt und es keine andere Voraussetzung gibt, so gilt der Vertrag nach 2 Monaten vom Zustandekommen des Vertrags als gelost(§ 650 I KHGB). Ist die Folgepramie an Zeitpunkt der Falligkeit nicht gezahlt, so kann der Vertrag gelost werden, sofern es die Mahnung und Kundigung des Versicherers gibt(§ 650 II KHGB). § 39 DVVG(Deutsche Versicherungsvertragsgesetz) betrifft den Verzug des VN mit einer Folgepramie. Er tritt als Sonderregelung an die Stelle von § 323 BGB. Folgepramie, die nicht einmalige oder Erstpramie im Sinne von § 37 VVG ist. § 38 VVG ist hierbei auch dann auf eine Folgepramie anwendbar, wenn die Erstpramie nach § 37 VVG nicht gezahlt wurde, der VR aber von seinem Rucktrittsrecht keinen Gebrauch gemacht hat. Deshalb die Einwilligung in der Stundung der Pramiezahlung mit der Bedingung der im gleichen § 38 DVVG festgelegten Zahlungsfrist und zugleich die Einwilligung der Vertragslosung mit dem Ausgehen der eingewilligten Stundungsfrist ohne Mahnung ist ungultig, da § 38 DVVG gegenuber § 42 DVVG relativ Zwangsregelung ist.
더보기분석정보
연월일 | 이력구분 | 이력상세 | 등재구분 |
---|---|---|---|
2024 | 평가예정 | 재인증평가 신청대상 (재인증) | |
2021-01-01 | 평가 | 등재학술지 선정 (계속평가) | KCI등재 |
2019-01-01 | 평가 | 등재후보학술지 선정 (신규평가) | KCI후보 |
2018-12-01 | 평가 | 등재후보 탈락 (계속평가) | |
2017-12-01 | 평가 | 등재후보로 하락 (계속평가) | KCI후보 |
2013-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (등재유지) | KCI등재 |
2010-01-01 | 평가 | 등재학술지 선정 (등재후보2차) | KCI등재 |
2009-01-01 | 평가 | 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) | KCI후보 |
2008-01-01 | 평가 | 등재후보학술지 유지 (등재후보1차) | KCI후보 |
2006-01-01 | 평가 | 등재후보학술지 선정 (신규평가) | KCI후보 |
기준연도 | WOS-KCI 통합IF(2년) | KCIF(2년) | KCIF(3년) |
---|---|---|---|
2016 | 0.75 | 0.75 | 0.74 |
KCIF(4년) | KCIF(5년) | 중심성지수(3년) | 즉시성지수 |
0.7 | 0.7 | 0.827 | 0.44 |
서지정보 내보내기(Export)
닫기소장기관 정보
닫기권호소장정보
닫기오류접수
닫기오류 접수 확인
닫기음성서비스 신청
닫기음성서비스 신청 확인
닫기이용약관
닫기학술연구정보서비스 이용약관 (2017년 1월 1일 ~ 현재 적용)
학술연구정보서비스(이하 RISS)는 정보주체의 자유와 권리 보호를 위해 「개인정보 보호법」 및 관계 법령이 정한 바를 준수하여, 적법하게 개인정보를 처리하고 안전하게 관리하고 있습니다. 이에 「개인정보 보호법」 제30조에 따라 정보주체에게 개인정보 처리에 관한 절차 및 기준을 안내하고, 이와 관련한 고충을 신속하고 원활하게 처리할 수 있도록 하기 위하여 다음과 같이 개인정보 처리방침을 수립·공개합니다.
주요 개인정보 처리 표시(라벨링)
목 차
3년
또는 회원탈퇴시까지5년
(「전자상거래 등에서의 소비자보호에 관한3년
(「전자상거래 등에서의 소비자보호에 관한2년
이상(개인정보보호위원회 : 개인정보의 안전성 확보조치 기준)개인정보파일의 명칭 | 운영근거 / 처리목적 | 개인정보파일에 기록되는 개인정보의 항목 | 보유기간 | |
---|---|---|---|---|
학술연구정보서비스 이용자 가입정보 파일 | 한국교육학술정보원법 | 필수 | ID, 비밀번호, 성명, 생년월일, 신분(직업구분), 이메일, 소속분야, 웹진메일 수신동의 여부 | 3년 또는 탈퇴시 |
선택 | 소속기관명, 소속도서관명, 학과/부서명, 학번/직원번호, 휴대전화, 주소 |
구분 | 담당자 | 연락처 |
---|---|---|
KERIS 개인정보 보호책임자 | 정보보호본부 김태우 | - 이메일 : lsy@keris.or.kr - 전화번호 : 053-714-0439 - 팩스번호 : 053-714-0195 |
KERIS 개인정보 보호담당자 | 개인정보보호부 이상엽 | |
RISS 개인정보 보호책임자 | 대학학술본부 장금연 | - 이메일 : giltizen@keris.or.kr - 전화번호 : 053-714-0149 - 팩스번호 : 053-714-0194 |
RISS 개인정보 보호담당자 | 학술진흥부 길원진 |
자동로그아웃 안내
닫기인증오류 안내
닫기귀하께서는 휴면계정 전환 후 1년동안 회원정보 수집 및 이용에 대한
재동의를 하지 않으신 관계로 개인정보가 삭제되었습니다.
(참조 : RISS 이용약관 및 개인정보처리방침)
신규회원으로 가입하여 이용 부탁 드리며, 추가 문의는 고객센터로 연락 바랍니다.
- 기존 아이디 재사용 불가
휴면계정 안내
RISS는 [표준개인정보 보호지침]에 따라 2년을 주기로 개인정보 수집·이용에 관하여 (재)동의를 받고 있으며, (재)동의를 하지 않을 경우, 휴면계정으로 전환됩니다.
(※ 휴면계정은 원문이용 및 복사/대출 서비스를 이용할 수 없습니다.)
휴면계정으로 전환된 후 1년간 회원정보 수집·이용에 대한 재동의를 하지 않을 경우, RISS에서 자동탈퇴 및 개인정보가 삭제처리 됩니다.
고객센터 1599-3122
ARS번호+1번(회원가입 및 정보수정)