期待可能性理論의 再檢討 = Die Revision der Zumutbarkeitstheorie
저자
崔秉文 (嶺南大學校 大學院 法學科 博士課程)
발행기관
嶺南大學校 社會科學硏究所(The Institute of Social Science Yeungnam University)
학술지명
권호사항
발행연도
1985
작성언어
Korean
KDC
304
자료형태
학술저널
수록면
347-398(52쪽)
제공처
소장기관
Allgemein betrachtet, kann das Recht der Menschen das Unmogliche nicht erzwingen(ultra posse nemo obligatur).
Die Schuld ist nicht ein psychischer Sachverhalt im Kopf des Taters, sondern der Vorwurf, der ihn wegen seiner fehlerhaften Willensbestimmung trifft: dieser Vorwurf ist dann begrundet, wenn der zurechnungsfahige Tater die Tat begangen hat, obwohl rechtmaβiges Verhalten ihm vom Recht zugemutet wurde und er die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens erkannt hat oder doch hatte erkennen konnen; hierin wird zugleich deutlich, daβsich die Schuld nicht im Fehlen besonderer Schuldaus schlieβungsgrunde erschopft.
Aus diesem Grund, wenn man das Verhalten der Schuldfahigen im Hinblick auf die konkreten Tatsituation beurteilt, darf man dem Tater keinen Vorwurf machen, falls beurteilt wurde, daβ er zur Zeit der Tat nicht anders handeln konnte. Wenn der Tater in dieser objektiven Tatsituation vorsatzliches oder fahrlassiges Verhalten nicht vermeiden konnte und ihm also normgemaβes Verhalten nicht zugemutet werden konnte, dann nennt man es Nichtzumutbarkeit oder Unzumutbarkeit.
Im Rahmen dieser Arbeit wurde die Zumutbarkeitstheorie im Strafrecht m.H.v. deutscher, japanischer und koreanischer Literatur untersucht. Zusatzlich wurden funktionelle Aspekte, Abgrenzungen und Uberblick der o.g. Theorie in Bezung auf die praktische als auch die theoretische Seite untersucht.
Die vorgelegte Arbeit wird wie folgt zusammengefaβt: Die Zumutbarkeit im Strafrecht ist eine vorausgesetzte Bedingung der strafrechtlichen Vorwerfbarkeit, die die Norm des Konnens in der normativen Schuldlehre ausmacht. Nach dem Begriff ist die Zumutbarkeit ein Faktor, der sich von der Schuldfahigkeit, dem Vorsatz oder der Fahrlassigkeit und der Moglichkeit der Unrechtseinsicht unterscheidet.
Die Theorie der Zumutbarkeit im Strafrecht kann man ubergesetzlich anwenden, ohne Rucksicht auf das Vorsatz-und Fahrlassigkeitsdelikt, das Begehungs- und Unterlassungsdelikt, das vollendete- und unvollendete Verbrechen bzw. die Taterschaft und Teilnahme usw.. Im Fall des vorsatzlichen Begehungsdelikts neigt diese Theorie zu beschrankter Anwendung.
Vom Urteilsmaβstab her gesehen, hat die durchschnittsmenschlicheund individuelle Maβstabstheorie Vorteile und Nachteile. Nach dem Gesichtspunkt der allgemeinen Zurechnungslehre, bezieht sich die Zumutbarkeit auf den Unrechtsvorwurf, wenn sie nach der durchschnittsmenschlichen Maβstabstheorie beurteilt wird. Im Vergleich dazu bezieht sich die individuelle Maβstabstheorie auf den Schuldvorwurf.
In dem geltenden koreanischen Strafgesetzbuch und verwandten Gesetzes-vorschriften gibt es keinen bestimmten Paragraphen uber die Zumutbarkeitstheorie, aber viele Paragraphen konnen mit Anspielungen auf diese Theorie erklart werden.
Die Zumutbarkeitstheorie im Strafrecht wurde seit Anfang des 20sten Jahrhunderts in Deutschland, Japan und Korea Haufig diskutiert. Auf der anderen Seite ubten die Wissenschaftler, die vom Zweckgedanken der Strafe beeinflusst sind, haufig Kritik. Zur Zeit ist diese Theorie jedoch noch eine der grundlegenden Theorien, die sowohl Schuldausschlieβungsgrund als auch Schuldmiderungsgrund erklart. Zusatzlich dazu hat diese Theorie nicht unr eine regulative Funktion in der Gesetzauslegung, sondern auch eine technische Funktion in der Gesetzgebung.
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