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헌법의 기본원리로서 민주국가원리 = Das Prinzip des demokratischen Staates als das Grundprinzip der Verfassung
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허완중 (전남대학교)
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2023
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Korean
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Demokratie wird oft erwähnt, aber das Konzept ist nicht klar. Selbst in der Verfassungswissenschaft bestreitet niemand, dass Demokratie das Grundprinzip der Verfassung ist, aber es ist schwer zu erkennen, was Demokratie ist. Aufgrund seiner Etymologie kann der Begriff der Demokratie als Herrschaft des Volkes definiert werden. Menschen werden Staatsbürger, indem sie eine Verfassung erlassen, um ihre Freiheit und Rechte zu schützen und einen Staat zu gründen. Die Demokratie idealisiert also die Selbstverwaltung des Volkes. Die Selbstverwaltung setzt natürlich Selbstbestimmung voraus oder beinhaltet Selbstbestimmung. Die Tatsache, dass der Staatsbürger Inhaber der Staatsgewalt ist, bedeutet, dass die Staatsgewalt nicht nur vom Staatsbürger ausgeht, sondern auch, dass der Staatsbürger die Staatsgewalt ausübt. Im Mittelpunkt von Staatsgewalt steht die Kontrolle über die Ressourcenzuteilung. Denn wenn der Staatsbürger nicht über seine eigene Ressourcenverteilung entscheiden kann, sind das Überleben und die Sicherheit der Mehrheit der Staatsbürger bedroht und ihre Freiheiten und Rechte können nicht garantiert werden. Da der Mensch nur dann frei ist, wenn er eigene Entscheidungen trifft und danach handelt, muss das Ideal der Selbstverwaltung auch im (nationalen) Gemeinschaftsleben verwirklicht werden. In einem modernen Staat können jedoch einzelne Staatsbürger die Staatsgewalt nicht alleine führen und ausüben. Daher konzentriert sich das Ideal der Selbstverwaltung auf die Legitimierung der Vertretung (Institution), die der Staatsbürger leitet und die Staatsgewalt ausübt. Es lässt sich nicht leugnen, dass das Ideal der Volksselbstverwaltung nicht durch direkte Herrschaft des Volkes verwirklicht werden kann und dass das System, in dem der Staatsbürger die repräsentativen Institutionen zur Regierungsführung rechtfertigt, die Realität der heutigen (repräsentativen) Demokratie ist. Betrachtet man jedoch die Wahl als Rechtfertigungsprozess nur als einmaligen Akt zu einem bestimmten Zeitpunkt, so darf der Kontext des gesamten politischen Beteiligungsprozesses des Volkes, dem die Wahl gehört, und die Einflussnahme des Volkes nicht vernachlässigt werden die durch die Wahl ausgedrückt wird, sollte nicht zu eng verstanden werden, indem man sie auf die Wahl von Vertretern beschränkt. Vielmehr wird ersucht, die Bedeutung im Kontext des gesamten Prozesses der Ausübung des Volkswahlrechts zur Verwirklichung der Volkssouveränität zu verstehen, indem er Wahlen als Teilhabe des Volkes an der Staatsverwaltung identifiziert. Hier zeigt sich die Bedeutung einer gleichberechtigten und freien Teilhabe der Öffentlichkeit, die der Kern der Gewährleistung der Menschenwürde ist. So kann das Kennzeichen des Demokratiebegriffs in der „Herrschaftsrechtfertigung“ des Volkes (demokratische Legitimität - Legitimitätskette) und der Teilhabe und Autonomie des Volkes an der Ausübung der Staatsgewalt (Gleichheit aller Staatsbürger und Mehrheitsprinzip). Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist Demokratie ein Verfassungsprinzip, das eine staatliche Ordnung bildet, die die letzte nationale Entscheidungsgewalt beim Volk ständig bestätigt und konkret verwirklicht. Da Grundsatz und Grundsatz unterschiedliche Bedeutungen haben, ist es angebracht, Demokratie als das Grundprinzip der Verfassung, demokratisches Staatsprinzip zu nennen.
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