KCI등재
범죄행위의 불법성 = Grundlage des Unrechtsgehalts einer Straftat
저자
허일태 (동아대학교 법학연구소, 동아대학교 법과대학)
발행기관
학술지명
권호사항
발행연도
1997
작성언어
Korean
KDC
360.000
등재정보
KCI등재
자료형태
학술저널
수록면
193-211(19쪽)
제공처
소장기관
Strafe muβ dem Unrecht der Straftat einander entsprechen: Je ho¨her dei Strafe ist, desto schwerwiegender sol1 das Unrecht der Straftat sein. Aus diesem Grund entsteht sich die Problem, was Wesen dees Unrechtsgehalts ist, der mit Strafe verbiet. Zur Lo¨sung dieser Frage tretten bisher verschiedenen Auffassungen auf. Die Schhwierigkeit der Problemlo¨sung besteht darin, daβ das Gehalt des Unrechts der Straftat von der Zeit, den sozialen und kulturellen Umsta¨nden abha¨ngig ist. Dies bedeutet, daβ sich das Wesen des Unrechtsgehalt der Straftat in der von den Ta¨terpersonen abgelo¨ten Erfolgsverursachung" nicht erscho¨pft. Vielmehr ist der Unrechtsgehalt der Straftat eng verbunden mit Struktur der Rechtsnorm und der sozialen und kulturellen Umsta¨nden.
Das Strafrecht will die Erhaltung der sozialen Grundwerte und Bewahrungen des Rechtsfriedens innerhalb der Gesellschaft durch Straftatbestand erreichen. Jeder Straftatbestand schu¨tzt ein bestimmtes Rechtsgut, das fu¨r das Zusammenleben der Bu¨rger wesentlich important ist. Dieser Tatbestand hat den Inhalt der strafrechtlichen Verbotsnorm, die Art und Weise des verbotenen Verhaltens mo¨glichst sachlich und gegensta¨ndich zu beschreiben.
Ein Rechtsgut ist daher durch eine Verbotsnorm geschu¨tzt. Einer Verbotmom setzt ihrerseits wiederum den Rechtsgutsschutz voraus. So lautet zum Beispiel das Verbot im Fall des Mordes einfach nicht "man sol1 alle Lebewesen nicht to¨ten", sondern "man soll einen Menschen nicht to¨ten" Jeder Verbotsnorm untersagt daher nicht bloβes und unbestimmtes Verhalten, sondern das auf eine bestimmte Rechtsgutsverletzung gerichtete Verhalten. Infogedessen bringt die in der Verbotsnorm beinhaltete Verhaltenspflicht ein Tunsollen zum Ausdruck, das seinerseits auf einem Seinsollen beruht, das auf Realisierung dra¨gt. Auch eine Pflicht, etwas zu achten, setzt voraus, daβ etwas eine Wert hat, der achtenswert ist.
Daher ist zum Beispiel die Achtungspflicht auf etwas bereits durch den Verlust des Achtungswert auf etwas weggefallen: Je hoher der Wert des Objekts ist, das man achtet, desto schwerwiegender ist die Achtungspflicht zur Verwirklichung des Wertes. Es besteht hierbei eine enge Beziehung zwischen Achtungspflicht - also Verhaltenspflicht - und Wert - den Rechtsgut. Die Verhaltenspflicht ist somit immer abha¨ngig vom Rechtgut, auf das man achten soll. Deshalb kann der Wert des Tunsollens immer nur vom Wert des zu veiwirklichen Seinsollens abha¨ngen.
Jedoch kann nicht zwingend festgestellt werden, daβ Verhaltenspflichtverletzung immer vom einer Rechtsgutsverletzung abha¨ngt. Auch der vo¨llig korrekt fahrend Autofahrer beispielsweise, dem ein Kind in das Auto la¨uft, verletzt das Leben des einen anderen Menschen als ein Rechtsgut. Die zeigt, daβ das Wesen einer Straftat allein durch die Rechtsgutsverletzung nicht hinrechend gekennzeichnet waden kann. Vielmehr bedarf es auch einer Verhaltenspflichtverletzung. Also besteht das Unrechtsgehalt nicht nur in der Relation zwischen Handlungswillen und Normbefehl, sondern auch in dem sozialen Schaden, den der Verlezte durch die Straftat erleidet und der durch den Normbefehl verhindert werden soll. Die Ausscheidung des Erfolgsunwerts als eine Rechtsgutsverletzung wird krirminapoltisch zu schwierigen Ergebnissen fu¨hren. Zum Beispiel ordnet der beendete Versuch bei der vorsatzlichen Straftat der Vollendung gleich, bei der Fahrla¨ssigkeitstat jedes erheblich sorgfaltswidrige Verhalten unter Strafe gestellt werden. Deshalb bedarf es bei dem Unrechtsgehalt der Straftat auch Rechtsgutsverletzung.
Auch die Verhaltenspflichtverletzung kann die Strafbarkeit einer Straftat nicht ohne weiteres begru¨nden. Sto¨βt zum Beispiel A an einer nicht u¨bersehbaren Stelle mit B, der die Kurve fahrla¨ssig geschnitten hat, zusammen, wodurch A leicht verletzt wurde, hat B sich unter anderem der fahrla¨ssigen Ko¨rperverletzung nach Art. 266 KStGB schuldig gemacht.
Wenn aber A und B fahrla¨ssig in jeweils entgegenkommender Richtung auf der fu¨r beide falschen Straβenseite die nicht u¨bersehbare Kurve befahren haben und damit durch Zufall der Unfall vermieden wurde, sind beide keiner fahrla¨ssigen Ko¨rperverletzung im Sinne des Art. 266 KStGB schuldig. Dies ist der Fall, obwohl beide ihre Verhaltenspflicht im Straβenverkehr verletzten, wa¨hrend im vorgenannten Beispiel B sich wegen des gleichen Verhaltens strafbar gemacht hat.
Folglich erscho¨pft sich das Unrecht einer Strafbarkeit nicht allein in der Verhaltenspflichtverletzung. Es kann also nur das Verhalten, das das Rechtsgut und zugleich Verhaltenspflicht verletzt oder gefa¨hrdet, das Unrecht einer Straftat auslo¨sen.
Dieses Verhalten kann unter zwei Aspekten betracht werden, "einamal durch die individuelle Innenseite und zum anderen durch die soziale Auβenseite". Danach sieht man ein Verhalten einmal auf der Seite des Verletzers als Verhaltenspflichtverletzung, zum anderen auf der Seite des Verletzten als Rechtsgutsverletzung an.
Da die Einordnung als Rechtsgutsverletzung und als Verhaltenspflichtverletzung verschiedenen Sharakters sind, obwohl beide nur ein und dasselbe Verhalten zum Gegenstand haben, ko¨nnen die Aspekte und Betrachtungsweisen unterschiedlich sein. Mithin ist Gegenstand der Verhaltenspflichtverletzung die individuelle Innenseite des Verhaltens, das den Handlungsunwert bildet, und Gegenstand der Rechtsgutsverletzung die soziale Auβenseite desselben Verhaltens, das den Erfolgsunwert bildet. Daher kann jedes Verhalten und somit jede strafbare Tat unter beiden Geichtspunkten betrachtet und zugleich bewertet werden. Wenn eine Tat das Unrecht sein soll, ist also stets erforderlich, daβ das Verhalten sowohl unter dem Handlungsunwert als auch dem Erfolgsunwert beurteilt wird.
Es scho¨pft sich das Wesen der Straftat weder "in der von den Ta¨terpersonen inhaltlich abgelo¨sten Erfolgsverursachung", noch in dem bloβen Verhalten eines Menschen. Das Wesen der Straftat besteht darin, daβ ein und dasselbe Verhalten durch die Pflichtverletzung auch das Rechtsgut beeintra¨chtigt.
Daher ist eine Strafktat notwendigerweise ein sich an der Rechtsgutsverletzung orientierendes Verhalten, das die Verhaltenspflicht einer bestimmten Person verletzt. Aus diesem Grund besteht der Unrechtsgehalt der Straftat in dem innerlichen engen Zusammenhang zwischen dem Handlungsunwert und Erfolgsunwert.
서지정보 내보내기(Export)
닫기소장기관 정보
닫기권호소장정보
닫기오류접수
닫기오류 접수 확인
닫기음성서비스 신청
닫기음성서비스 신청 확인
닫기이용약관
닫기학술연구정보서비스 이용약관 (2017년 1월 1일 ~ 현재 적용)
| 주요 개정내역 | 변경 사유 |
|---|---|
| · 수탁업체 콘소시엄 기관명 및 위탁기간 명시 | · 제6조(개인정보 처리업무의 위탁) 구체화 |
한국교육학술정보원은 정보주체의 자유와 권리 보호를 위해 「개인정보 보호법」 및 관계 법령이 정한 바를 준수하여, 적법하게 개인정보를 처리하고 안전하게 관리하고 있습니다. 이에 「개인정보 보호법」 제30조에 따라 정보주체에게 개인정보 처리에 관한 절차 및 기준을 안내하고, 이와 관련한 고충을 신속하고 원활하게 처리할 수 있도록 하기 위하여 다음과 같이 개인정보 처리방침을 수립·공개합니다.
주요 개인정보 처리 표시(라벨링)
목 차
제1조(개인정보의 처리 목적)
제2조(개인정보의 처리 및 보유 기간)
제3조(처리하는 개인정보의 항목)
제4조(개인정보파일 등록 현황)
제5조(개인정보의 제3자 제공)
제6조(개인정보 처리업무의 위탁)
제7조(개인정보의 파기 절차 및 방법)
제8조(정보주체와 법정대리인의 권리·의무 및 그 행사 방법)
제9조(개인정보의 안전성 확보조치)
제10조(개인정보 자동 수집 장치의 설치·운영 및 거부)
제11조(개인정보 보호책임자)
제12조(개인정보의 열람청구를 접수·처리하는 부서)
제13조(정보주체의 권익침해에 대한 구제방법)
제14조(추가적 이용·제공 판단기준)
제15조(개인정보 처리방침의 변경)
제1조(개인정보의 처리 목적)
제2조(개인정보의 처리 및 보유 기간)
3년
또는 회원탈퇴시까지5년
(「전자상거래 등에서의 소비자보호에 관한3년
(「전자상거래 등에서의 소비자보호에 관한2년
이상(개인정보보호위원회 : 개인정보의 안전성 확보조치 기준)
제3조(처리하는 개인정보의 항목)
제4조(개인정보파일 등록 현황)
개인정보파일 검색(privacy.go.kr)| 개인정보파일의 명칭 | 운영근거 / 처리목적 | 개인정보파일에 기록되는 개인정보의 항목 |
보유기간 | |
|---|---|---|---|---|
| 학술연구정보서비스 이용자 가입정보 | 한국교육학술정보원법 정보추제 동의 | 필수 | ID, 비밀번호, 성명, 생년월일, 신분(직업구분), 이메일, 소속분야, 웹진메일 수신동의 여부 | 3년 또는 탈퇴시 |
| 선택 | 소속기관명, 소속도서관명, 학과/부서명, 학번/직원번호, 휴대전화, 주소 | |||
제5조(개인정보의 제3자 제공)
제6조(개인정보 처리업무의 위탁)
제7조(개인정보의 파기 절차 및 방법)
제8조(정보주체와 법정대리인의 권리·의무 및 그 행사 방법)
제9조(개인정보의 안전성 확보조치)
제10조(개인정보 자동 수집 장치의 설치·운영 및 거부)
제11조(개인정보 보호책임자)
| 구분 | 담당자 | 연락처 |
|---|---|---|
| KERIS 개인정보 보호책임자 | 정보보호본부 안재호 |
- 이메일 : jinuk@keris.or.kr - 전화번호 : 053-714-0158 - 팩스번호 : 053-714-0195 |
| KERIS 개인정보 보호담당자 | 개인정보보호부 송진욱 | |
| RISS 개인정보 보호책임자 | 교육학술데이터본부 정광훈 |
- 이메일 : giltizen@keris.or.kr - 전화번호 : 053-714-0149 - 팩스번호 : 053-714-0194 |
| RISS 개인정보 보호담당자 | 학술진흥부 길원진 |
제12조(개인정보의 열람청구를 접수·처리하는 부서)
제13조(정보주체의 권익침해에 대한 구제방법)
제14조(추가적인 이용ㆍ제공 판단기준)
제15조(개인정보 처리방침의 변경)
자동로그아웃 안내
닫기인증오류 안내
닫기귀하께서는 휴면계정 전환 후 1년동안 회원정보 수집 및 이용에 대한
재동의를 하지 않으신 관계로 개인정보가 삭제되었습니다.
(참조 : RISS 이용약관 및 개인정보처리방침)
신규회원으로 가입하여 이용 부탁 드리며, 추가 문의는 고객센터로 연락 바랍니다.
- 기존 아이디 재사용 불가
휴면계정 안내
RISS는 [표준개인정보 보호지침]에 따라 2년을 주기로 개인정보 수집·이용에 관하여 (재)동의를 받고 있으며, (재)동의를 하지 않을 경우, 휴면계정으로 전환됩니다.
(※ 휴면계정은 원문이용 및 복사/대출 서비스를 이용할 수 없습니다.)
휴면계정으로 전환된 후 1년간 회원정보 수집·이용에 대한 재동의를 하지 않을 경우, RISS에서 자동탈퇴 및 개인정보가 삭제처리 됩니다.
고객센터 1599-3122
ARS번호+1번(회원가입 및 정보수정)