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위험사회에서의 책임구조: 자연 재해에 대한 법적 담론 = Die Verantwortungsstruktur in der Risikogesdellschaft : Ein rechtlicher Diskur uber die Naturkatastrophen
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2013
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1. Die sog. Risikogesellschaft zeichnet sich in doppelter Hinsicht aus: Auf der objektiven Ebene sind wir mit dem mannigfachen Zerstorungspotential konfrontiert, das der technische Fortschritt herbeigefuhrt hat. Auf der subjektiven Ebene haben wir im Alltag das Gefuhl des Bedrohtseins, indem wir diesen mannigfaltigen Gefahren ausgesetzt sind. Der Risikodiskurs bezieht sich auf die verschieden Gefahrenquellen, 1) die Hochtechnologie, 2) die Biotechnik, 3) die Selbstgefahrdung der Menschen bei den verheerenden Folgen unsorgsamer Handlungsweisen. Wegen der nur einzudammenden Katastrophentrachtigkeit dieser Gefahquellen kommt der Risikodiskurs zustande. 2. Der Begriff der Verantwortung zielt gerade auf das Problem der Zurechnung von Handlungsfolgen. Wenn die Idee der Verantwortung im Sinne das Resultat einer Konstruktion sein soll, dass die fragliche Beziehung zwischen Subjekt und Objekt erst hergestellt werden muss., sind unterschiedliche Konzepte moglich. Dabei zeigt sich deutlich, dass zwei Zurechnungsmodelle in der normativen Struktur und in den sozialen Bedingungen stark voneinander divergieren: das klassische und das moderne, das diesem zeitlich nachfolgt. 3. Das sog. klassische Modell der Verantwortung zeichnet sich dadurch aus, dass ihm deontologische Moralsysteme zugrunde liegen. Nach denen ist eine Handlung erst dann gut, wenn sie mit den gultigen Normen ubereinstimmt. Dieses Modell gerat spatestens dann unter Druck, wenn die technische Entwicklung Gefahrdungspotentiale produziert, die zwar generell, nicht aber in jedem Einzelfall beherrschbar sind. Hier besteht die Notwendigkeit, die Haftung von der Rechtswidrigkeit der Handlung abzukoppeln. Dadurch tritt als die dritte Kategorie der Unfall; die konkret unvermeidbare Folge einer wegen ihres gesellschaftlichen Nutzensakzeptierten generellen Gefahrdung. 4. In normlogischer Hinsicht machen sich die folgenden strukturellen Besonderheiten dieses modernen Zurechnungsmodells bemerkbar. Wahrend der klassische Verantwortungsbegriff retrospektiv war, ist der neue Verantwortungsbegriff prospektiv. Dadurch kommt die Umstellung von einer normbezogenen auf eine folgenorientierte Verantwortung zustande. Wenn nun Verantwortung impliziert, einen erwunschten Zustand aufrechtzuerhalten oder gar zu herstellen, dann setzt das nicht notwendig das Handeln voraus, weshalb die Gleichsetzung von Tun und Unterlassen zustande kommt. 5. Wenn die Gemeinsamkeit von Gefahren und Risiken darin besteht, dass sie sich auf kunftige Schaden beziehen, gibt es im Hinblick auf deren Zurechnung zwei Moglichkeiten: Entweder wird der etwaige Schaden als Folge der Entscheidung gesehen, oder der etwaige Schaden auf die Umwelt zugerechnet. Im ersten Fall sprechen wir von Risiko und dann im zweiten Fall von Gefahr. Aber die Grenzlinie zwischen den beiden verlauft nicht nur unklar. Sondern wird der Bereich der Gefahr auch allmahlich von dem des Risikos okkupiert. Je umfassender die Kenntnisse uber die Natur und je systematischer die Kontrollen uber sie ausgebaut werden, desto mehr verlieren unerwartete Naturereignisse ihre Naturwuchsigkeit und nehmen anthropogenen Charakter an. Kurz: Die Transformierung von der Gefahr zum Risiko ist ein Einfallstor fur die GlobalisierungderVerantwortung. 6. Nach dem klassischen Modell der Verantwortung stellt das Individuen das Subjekt der Zurechnung dar. Aber ein solches individualistisches Konzept stoßt dort auf Schwierigkeiten, wo Organisation und Institutionen zu maßgeblichen Akteuren geworden sind. Daneben verhalt es sich noch schwieriger mit den Folgen unorganisierten Zusammenwirkens einer großen Zahl von Individuen und Organisationen, was gerade die gesamte Okologiedebatte auslost. Daher wrd vorgeschlagen, von der Zurechnung auf Individuen abzurucken, um dadurch irgendwelche Formen der Kollektivverantwortlichkeit zu begrunden. Da aber die Menschheit als kausale Urheber wegen ihrer mangelnder inneren Strukturiertheit nicht als entscheidungs- und handlungsfahiges Subjekt gelten kann, wird dieses Dilemma dadurch umgegangen, dass die Frage nach dem Subjekt von der nach der Verursachung abgelost wird. Und der Ausweitung des Bereichs verantwortlicher Subjekte korrespondiert eine Erweiterung des Kreises der Objekte. Da die normative Relation zwischen Subjekt und Objekt dabei nicht leicht zu begrunden ist, soll sich diese normative Beziehung im Objekt selbst herstellen lassen. Durch diese Ontologisierung ergibt sich nun die Verantwortung unmittelbar aus dem inharenten Wert, der einem bestimmten Objekt zuerkannt wird. 7. Wenn die Aufgabe einer Theorie der Verantwortung darin liegt, Kriterien fur eine Zuschreibung zu entwickeln, zeigt sich, dass im modernen Verantwortungsmodell unter den Bedingungen der Risikogesellschaft neuartige Gegenstande der Verantwortung in den Vordergrund rucken. Hiergegen erhebt sich zunachst der Einwand, dass das Merkmal des Subjekts der Verantwortung zunehmend aus dem Blick gerat wird. Unter dem Einfluss der Subjektivitatsphilosphie wurde moralische Verantwortung als eine innere Rechenschaft aufgefasst, wobei das autonome Ich des Menschen im Vordergrund steht. Vor dem Hintergrund der neuartigen gesellschaftlichen Probleme, wird an dieser Leitvorstellung der inneren Rechenschaft nicht festgehalten. Auch in Bezug auf die praktische Funktion des Verantwortungsbegriffs ist an diesem Modell insofern kritisiert, als der Begriff der Verantwortung nicht eine Entlastungsfunktion ausubt. Um die Verantwortlichen von den Nichtverantwortlichen scharf abzugrenzen, hat das klassische Modell verschiedne Kriterien wie kausale Urheberschaft, Voraussichtbarkeit und Vermeidbarkeitentwickelt entwickelt. Dagegen ist fur das moderne Fursorge- Verantwortungkmuster kein vergleichbares Modell vorhanden. Angesichts dieser Lage soll mit Nachdruck dafur pladiert werden, die Voraussetzung der Verantwortlichkeit unbedingt am menschlichen Individuum als Person festzubinden, die seit der Philosophie der Aufklarung im Mittelpunkt des Begriffs der Verantwortung steht. Erst dann ist es auch moglich, das Objekt der Verantwortung einigermaßen zu prazisieren.
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