유럽불법행위법의 통일과 전망 = Perspektiven der Vereinheitlichung des Europaischen Deliktsrechts
저자
申有哲 (충남대학교 법대)
발행기관
학술지명
권호사항
발행연도
2004
작성언어
Korean
주제어
KDC
360.000
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학술저널
수록면
137-180(44쪽)
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Im Zuge der politischen Vereinigung der Europaischen Union (EU) sind zur Zeit vielfaltige Bemuhungen um eine Rechtsvereinheitlichung oder Rechtsangleichung innerhalb des immer großer werdenden Kreises von Mitgliedstaaten der EU festzustellen. Weit vorangeschritten ist in den vergangenen Jahren die Harmonisierung des europaischen Vertragsrechts: Außer zahlreichen Richtlinien der Europaischen Gemeinschaften und einer Reihe bedeutsamer Entscheidungen des Europaischen Gerichtshofes hat bereits die sog. Lando-Kommission auf rechtsvergleichender Grundlage ein allgemeines Regelwerk entworfen, das fur das europaische Vertrgsrecht einen begrifflichen und systematischen Rahmen bieten mochte. Hinzu kommen Initiativen, die auf eine uber Europa hinausreichende Rechtsvereinheitlichung abzielen, wie die Grundregeln der internationalen Handelsvertrage von UNIDROIT, und nicht zuletzt das in internationalen Konventionen niedergelegten Einheitsprivatrecht, wie vor allem das UN-Kaufrecht.
Es ist jedoch wiederholt darauf hingewiesen worden, daß eine Vereinheitlichung allein des europaischen Vertragsrechts wenig sinnvoll ist. Denn das Vertragsrecht bildet schließlich nur einen Bestandteil des als eine großere systematische Einheit zu verstehenden Schuldrechts. Es ist deshalb nur konsequent, wenn immer starker auch die gesetzliche Schuldverhaltnisse, insbesondere das Deliktsrecht, in das Zentrum der Bestrebungen um eine europaischen Privatrechtsharmonisierung rucken.
Im Jahre 1993 haben Jaap Spier und Helmut Koziol eine Arbeitsgruppe zusammengerufen, die zunachst auch als ?Tilburg-Group“ bezeichnet wurde, sich nunmehr ?European Group on Tort Law” nennt und mittlerweile auf uber zwanzig Mitgliedern angewachsen ist. Als organisatorische Basis dienen der Gruppe das von Helmut Koziol 1999 in Wien gegrundete ?European Centre of Tort and Insurence Law (ECTIL)“ sowie seit 2002 auch die ebenfalls von ihm geleitete ?Forschungsstelle fur Europaisches Schadenersatzrecht der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften (ETL)“. Diese Gruppe hat inzwischen im Rahmen der Schriftenreihe ?Unification of Tort Law“ mehrere bedeutende Forschungsergebnisse zu den wichtigen Einzelthemen des Deliktsrechts veroffentlicht und auf dieser rechtsvergleichenden Grundlage die ?Principles of European Tort Law“, also den allgemeinen Teil des europaischen Deliktsrechts, ausgearbeitet. Die Endfassung dieser Principles liegt nun seit 15. Oktober 2004 festformuliert vor; sie soll mit Kommentaren versehen und moglichst im Lauf des Jahres 2005 in Buchform publiziert werden.
Ebenfalls mit der Ausarbeitung von Grundregeln eines europaischen Deliktsrechts befaßt sich eine Arbeitsgruppe in Osnabruck unter der Leitung von Christian von Bar, der sich zunachst an der Arbeit der European Group beteiligt und spater 1999 die ?Study Group on a European Civil Code“ initiiert hat. Diese Study Group versteht sich als Nachfolgeorganisation der Lando-Kommission und soll deren Arbeitsergebnisse fur die bislang nicht erfaßten Bereiche des Vermogensrechts erganzen. Die Arbeiten eines Entwurfes des europaischen Deliktsrechts werden von einem aus jungen Wissenschaftlern bestehenden Arbeitsteam in Osnabruck durchgefuhrt. Es liegt zwar ein Entwurf vor, doch sind großere Teile des bisher ausgearbeiteten Textes noch nicht endgultig.
Diese Abhandlung behandelt deshalb haupsachlich die ?European Principles of Tort Law“ der European Group; der Entwurf der Study Group wurde dabei nur gelegentlich und zur Vergleichung beider Texte berucksichtigt. Im Inhalt dieser Abhandlung wurde zunachst der jeweilige Text der Principles ins Koreanische ubersetzt; daran anschließend sind die wichtigen Standpunkte der Principles kurz kommentiert worden. Die Gliederung dieser Abhandlung entspricht auch der der Principles, namlich (1) Grundnorm, (2) Schaden, (3) Kausalitat, (4) Verschuldenshaftung, (5) Gefahrungshaftung, (6) Haftung fur andere Leute, (7) Einrede im Allgemeinen, (8) Mitverschulden, (9) Haftung mehrerer Personen und (10) Ersatz des Schadens.
Die Vereinheitlichung des europaischen Rechts hat schließlich das Ziel, die Rechte der drei Ursprungslander der okzidentalen Rechtskultur, namlich von England, Frankreich und Deutschland, begrifflich und systematisch zu harmonisieren. Dieser Vorgang ist ein großes und einmaliges Ereignis in der Geschichte der Rechtswissenschaft und muß eine uber Europa hinausgehende Wirkung haben. Deshalb hat nicht nur die Republik Korea, die nach dem zweiten Weltkrieg das deutsche Rechtssystem ubernommen hat, sondern jedes Land, das ein europaisches Recht rezipiert hat, diesen Vorgang der europaischen Rechtsvereinheitlichung genau zu beobachten und daraus gegebenenfalls Schlußfolgerungen fur die kunftige Rechtsentwicklung des eigenen Landes zu ziehen.
분석정보
연월일 | 이력구분 | 이력상세 | 등재구분 |
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2027 | 평가예정 | 재인증평가 신청대상 (재인증) | |
2022-08-23 | 학회명변경 | 영문명 : Chungnam National University Law Resarch Institute -> Chungnam National University Law Research Institute | KCI등재 |
2021-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (재인증) | KCI등재 |
2018-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (등재유지) | KCI등재 |
2015-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (등재유지) | KCI등재 |
2013-12-31 | 학술지명변경 | 외국어명 : 미등록 -> Journal of Law | KCI등재 |
2011-01-01 | 평가 | 등재학술지 선정 (등재후보2차) | KCI등재 |
2010-01-01 | 평가 | 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) | KCI후보 |
2008-01-01 | 평가 | 등재후보학술지 선정 (신규평가) | KCI후보 |
기준연도 | WOS-KCI 통합IF(2년) | KCIF(2년) | KCIF(3년) |
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2016 | 0.65 | 0.65 | 0.73 |
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