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채무면탈 목적으로 설립된 대체회사의 법인격 부인(대상판결: 대법원 2004.11.12. 선고, 2002다66892 판결 : 대상판결 : 대법원 2004.11.12 선고, 2002다66892 판결 = Verneinung der Rechtsperso¨nlichkeit der fu¨r ihre Schuldensvermeidung neulich gebildeten Gesellschaft
저자
권영애 (세명대학교 법학과)
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학술지명
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발행연도
2005
작성언어
Korean
주제어
KDC
366.000
등재정보
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자료형태
학술저널
발행기관 URL
수록면
3-33(31쪽)
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Gesellschaften sind Personen. Diese Personen haben Recht und Pflicht unter dem rechtlich gegebenen Umfang. Wenn die Rechtsperso¨nlichkeit mißbraucht wird, wird ihre Rechtsperso¨nlichkeit verneint. Das ist weltweise natu¨rlich. Bei dem Mißbrauch, geht es darum, 'wer' Pflichte hat, und 'wer' es beweisen muß.
Die moderne Gesellschaft ist fu¨r Luhmann nicht deshalb eine Risikogesellschaft, weil sie Scha¨den, Leid, Zersto¨rung und Unfa¨lle hervorbringt - das haben alle fru¨heren Gesellschaften auch getan. Zur Risikogesellschaft wird sie erst dadurch, daß kein gna¨diger Mantel namens Schicksal oder Unglu¨ck mehr u¨ber die Schaden gelegt werden kann. In der Moderne, in der die Diskontinuita¨t von Vergangenheit und Zukunft in nahezu jeder Gegenwart eine Entscheidung verlangt, muß alles, was geschieht auf Entscheidung ungerechnet werden. Luhmann schla¨gt deshalb vor, die Unterscheidung Risiko/Sicherheit durch die Unterscheidung Risiko/Gefahr zu ersetzen. "Entweder wird der etweige Schaden als Folge der Entscheidung gesehen, also auf die Entscheidung zugerechnet. Dann sprechen wir von Risiko, und zwar vom Risiko der Entscheidung. Oder der etweige Schaden wird als extern veranlaßt gesehen, also auf die Umwelt zugerechnet. Dann sprechen wir von Gefahr." Die gesellschaftliche Dynamik der Kommunikation u¨ber Risiken weniger in den Schaden selbst als vielmehr in der Risikokommunikation, in der solche Scha¨den ja erst kommunikativ, also von der Gesellschaft registriert werden. Letztlich ist man als Entscheider auch Betroffener, was die Unterscheidung Risiko/Gefahr einzuziehen droht. Um diese Implosion der Unterscheidung nicht zu riskieren, ziehen sich Entescheider zumeist auf Sachkompetenz und technischen Rigorismus zuru¨ck und qualifizieren Risiken als zumutbar, wa¨hrend Betroffenen dann nur noch Fundamentalkritik und moralischer Rigrismus als Reaktionsform und Resonanzboden bietet.
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