KCI등재
보험사기와 관련한 보험계약법상의 몇 가지 문제 = Einige Probleme betreffend die Arglistige Täuschung bei der Lebensversicherung und der Unfallversicherung im Koreanischen Versicherungsvertragsrecht
저자
발행기관
학술지명
권호사항
발행연도
2005
작성언어
-주제어
KDC
360
등재정보
KCI등재
자료형태
학술저널
수록면
79-120(42쪽)
제공처
1. Im „Koreanischen Handelsgestzbuch‟ (hier folgend, „KHGB‟) Buch 4(Versicherung) − das heisst Koreanisches Versicherungsvertragsgesetz − gibt es keine Bestimmung wie den §22 VVG. Aber auch im Korea, nach der
herrschenden Auslegungstheorie, kann der Versicherer nur im Falle einer arglistigen Täuschung anfechten, aber im Falle eines Irrtums nicht.
Nach meiner Stellungnahme ist eine folgende Bestimmung zu KHGB Buch 4 hinzuzufügen :
(1) Hat der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person arglistig über Gefahrumstände getaüscht, so ist der in dieser Absicht der arglistigen Taüschung geschlossene Vertrag nichtig.
(2) Im Falle des Absatzes 1 gebührt dem Versicherer die Prämie bis zum Schluß der Versicherungsperiode, in welcher er von der Taüschung Kenntnis erlangt.
(3) Abweichend von Absatz 2, bei der Lebensversicherung und der Unfallversicherung sowie bei anderen Arten der Personenversicherung, hat dem Versicherungsnehmer der Versicherer die Prämienrückstellung zu erstatten, es sei denn, dass der Versicherungsnehmer arglistig über Gefahrumstände getaüscht hat.
2. Bei Personenversicherungen handelt es sich um die Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder der nachvertraglichen Anzeigepflicht (der Anzeigepflicht der Gefahrerhöhung), wenn der Versicherungsnehmer oder die
versicherte Person bei mehrfacher Versicherung jedem Versicherer von der anderen Versicherung unverzüglich Mitteilung nicht gemacht hat.
Nach meiner Stellungnahme im Falle, der den folgenden Voraussetzungen genügt, ist die arglistige Taüschung des Versicherungsnehmers zu vermuten.
① Der Versicherungsnehmer hat gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern Personenversicherungen genommen.
② Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die versicherte Person hat jedem Versicherer von der anderen Versicherung keine Mitteilung gemacht.
③ Die versicherte Person ohne das Eingreifen eines Dritten starb oder wurde verletzt.
④ Eine Anzahl der geschlossenen Verträge war ungewöhnlich groß.
⑤ Der Gesamtprämienbetrag überstieg durchschnittlich das Einkommen des Versicherungsnehmers während derselben Frist oder er war unverhältnismäßig hoch im Vergleich mit den Vermögensumständen des Versicherungsnehmers.
⑥ Die Gesamtversicherungssumme war unverhältnismäßig hoch in Rücksicht auf die schadensersatzrechtliche Entschädigungssumme, die von einem Dritten zu zahlen gewesen wäre, wenn die versicherte Person durch die
unerlaubte Handlung des Dritten gestorben wäre.
3. Im Korea gibt es dieartige Bestimmung, wie den §34 VVG, nicht in KHGB Buch 4, sondern nur in Allgemeine Versicherungsbedingungen. Nach meiner Stellungnahme, um den wahrscheinlichen Streit infolge des halbzwingenden Charkters vom KHGB Buch 4 zu vermeiden, ist eine folgende Bestimmung zu
KHGB Buch 4 hinzuzufügen :
(1) Hat der Versicherungsnehmer, die versicherte Person oder der Bezugsberechtigte die Versicherungsleistung, die erheblich höher als der tatsächliche Schaden infolge des Versicherungsfalls war, durch die Fälschung beweiserheblicher Daten oder die absichtliche ungerechte Umgehung der Schadensermittlung verlangt, so kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er von dem arglistigen Verlangen Kenntnis erlangt hat, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
(2) Hat ein Dritter, dem das Recht auf die Versicherungsleistung zustand, wie es im Absatz 1 vorgeschrieben ist, verlangt, so kann dem Dritten der Versicherer von dem Verlust dieses Rechts innerhalb eines Monats, nachdem
er von dem arglistigen Verlangen Kenntnis erlangt hat, Mitteilung machen.
분석정보
서지정보 내보내기(Export)
닫기소장기관 정보
닫기권호소장정보
닫기오류접수
닫기오류 접수 확인
닫기음성서비스 신청
닫기음성서비스 신청 확인
닫기이용약관
닫기학술연구정보서비스 이용약관 (2017년 1월 1일 ~ 현재 적용)
학술연구정보서비스(이하 RISS)는 정보주체의 자유와 권리 보호를 위해 「개인정보 보호법」 및 관계 법령이 정한 바를 준수하여, 적법하게 개인정보를 처리하고 안전하게 관리하고 있습니다. 이에 「개인정보 보호법」 제30조에 따라 정보주체에게 개인정보 처리에 관한 절차 및 기준을 안내하고, 이와 관련한 고충을 신속하고 원활하게 처리할 수 있도록 하기 위하여 다음과 같이 개인정보 처리방침을 수립·공개합니다.
주요 개인정보 처리 표시(라벨링)
목 차
3년
또는 회원탈퇴시까지5년
(「전자상거래 등에서의 소비자보호에 관한3년
(「전자상거래 등에서의 소비자보호에 관한2년
이상(개인정보보호위원회 : 개인정보의 안전성 확보조치 기준)개인정보파일의 명칭 | 운영근거 / 처리목적 | 개인정보파일에 기록되는 개인정보의 항목 | 보유기간 | |
---|---|---|---|---|
학술연구정보서비스 이용자 가입정보 파일 | 한국교육학술정보원법 | 필수 | ID, 비밀번호, 성명, 생년월일, 신분(직업구분), 이메일, 소속분야, 웹진메일 수신동의 여부 | 3년 또는 탈퇴시 |
선택 | 소속기관명, 소속도서관명, 학과/부서명, 학번/직원번호, 휴대전화, 주소 |
구분 | 담당자 | 연락처 |
---|---|---|
KERIS 개인정보 보호책임자 | 정보보호본부 김태우 | - 이메일 : lsy@keris.or.kr - 전화번호 : 053-714-0439 - 팩스번호 : 053-714-0195 |
KERIS 개인정보 보호담당자 | 개인정보보호부 이상엽 | |
RISS 개인정보 보호책임자 | 대학학술본부 장금연 | - 이메일 : giltizen@keris.or.kr - 전화번호 : 053-714-0149 - 팩스번호 : 053-714-0194 |
RISS 개인정보 보호담당자 | 학술진흥부 길원진 |
자동로그아웃 안내
닫기인증오류 안내
닫기귀하께서는 휴면계정 전환 후 1년동안 회원정보 수집 및 이용에 대한
재동의를 하지 않으신 관계로 개인정보가 삭제되었습니다.
(참조 : RISS 이용약관 및 개인정보처리방침)
신규회원으로 가입하여 이용 부탁 드리며, 추가 문의는 고객센터로 연락 바랍니다.
- 기존 아이디 재사용 불가
휴면계정 안내
RISS는 [표준개인정보 보호지침]에 따라 2년을 주기로 개인정보 수집·이용에 관하여 (재)동의를 받고 있으며, (재)동의를 하지 않을 경우, 휴면계정으로 전환됩니다.
(※ 휴면계정은 원문이용 및 복사/대출 서비스를 이용할 수 없습니다.)
휴면계정으로 전환된 후 1년간 회원정보 수집·이용에 대한 재동의를 하지 않을 경우, RISS에서 자동탈퇴 및 개인정보가 삭제처리 됩니다.
고객센터 1599-3122
ARS번호+1번(회원가입 및 정보수정)